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21.02.2007 -
dvb-Presseservice
Spitzenkörperschaft für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verfassungswidrig
Rechtsgutachten zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung:
(DGUV, Berlin) - Die von Bund und Ländern geplante Umwandlung des zukünftigen
Spitzenverbandes der gesetzlichen Unfallversicherung in eine Körperschaft
öffentlichen Rechts ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das
Gutachten von Professor Friedrich Schnapp (Ruhr-Universität Bochum), das dem
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) vorliegt.
Wunder Punkt der
Verkörperschaftung ist vor allem die so genannte Mischverwaltung. Das
Grundgesetz verbietet es, dass eine Körperschaft auf Bundesebene zugleich
verbindliche Entscheidungen für Körperschaften auf Landesebene trifft. Hiervon
betroffen sind die Unfallversicherungsträger der Länder und Kommunen.
„Die vorgeschlagene Körperschaft birgt erhebliche Risiken für das
gesamte Reformwerk“, warnen daher HVBG-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer
und BUK-Hauptgeschäftsführer Prof. Hartmut Weber-Falkensammer. „Für die Reform
spielt der neue Spitzenverband eine zentrale Rolle. Es wäre fatal, wenn er auf
einer brüchigen Rechtsgrundlage stände“, so die beiden Verbandschefs. „Bund und
Länder müssen von der Verstaatlichung Abstand nehmen, wenn das Reformvorhaben
Erfolg haben soll.“
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben per
Beschluss die Absicht bekundet, ihre Spitzenverbände zu einem neuen Verein zu
fusionieren. „Diese Lösung ist effektiv und rechtlich unbedenklich. Das belegt
ein weiteres Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Rupert
Scholz.“ Die Vereinslösung findet auch die Zustimmung von Arbeitgebern und
Gewerkschaften. Beide hatten die Verkörperschaftung in der Vergangenheit
mehrfach kritisiert, weil sie in der staatlichen Einmischung eine Gefahr für das
Engagement der Unternehmen und Versicherten in der Prävention sehen. Der
Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung dürfe nicht eingeschränkt
werden.
Bund und Länder verhandeln am kommenden Donnerstag über die Reform
der Organisation der Unfallversicherung. Ein Arbeitsentwurf zum Leistungsrecht
wird für das Frühjahr erwartet.
Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG)
Alte Heerstraße 111
53754 Sankt Augustin
www.hvbg.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Spitzenk%F6rperschaft-f%FCr-Berufsgenossenschaften-und-Unfallkassen-verfassungswidrig-ps_3826.html