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14.02.2006 - dvb-Presseservice

Spitzenverbände befürworten Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen

Bergisch Gladbach. Anlässlich des heute in den Bundesrat eingebrachten Antrages der Freien und Hansestadt Hamburg "für eine höhere Verbindlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls" erklären die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen:
zwar nehmen derzeit über 90 Prozent der Kinder bis zum Alter von zwei Jahren an den Kinderuntersuchungen teil. Auch bei den 4-5jährigen Kindern liegt die Beteiligung noch über 80 Prozent. Dennoch kann die Teilnahmequote an Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern sicher nicht hoch genug sein. Deshalb begrüßen die Spitzenverbände der Krankenkassen alle Maßnahmen, die zu einer höheren freiwilligen Inanspruchnahme der so genannten U-Untersuchungen führen. Schon heute nutzen Krankenkassen ihre Medien, wie Mitgliederzeitschriften, Internetangebote und Flyer, um über Notwendigkeit und Nutzen der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen aufzuklären und zu informieren. Mit dem Ziel eine möglichst hohe Teilnahmequote zu erreichen, schreiben die Krankenkassen zusätzlich die Eltern an und erinnern an die anstehenden Untersuchungstermine.

Auch wird der Umfang der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen den medizinischen Anforderungen und Erkenntnissen gemäß laufend angepasst. So wurde im vergangenen Jahr das Angebot um eine zusätzliche Untersuchung – das erweiterte Neugeborenen-Screening – ergänzt. 

Das derzeitige Ziel der U-Untersuchungen ist die "Früherkennung von Krankheiten", die "die körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden". Im Rahmen der Überarbeitung der Kinder-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss wird zurzeit geprüft, ob eine Aufnahme von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung als Feststellungskriterium regelhaft aufgenommen werden soll. 

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch der Auffassung, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Teilnahmepflicht an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen über das fünfte Sozialgesetzbuch kaum dazu geeignet ist, Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung als gesellschaftlich relevanter Erscheinung effektiv zu begegnen. Eine gesetzliche Verpflichtung würde zunächst die Frage aufwerfen, wie die Teilnahmeverpflichtung zu überwachen wäre und welche Konsequenzen aus einer Nichtteilnahme gezogen werden sollen. 

Um allen Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, ist vor allem eine Zusammenarbeit aller verantwortlichen Institutionen, wie zum Beispiel dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und den Jugend- sowie Sozialämtern, erforderlich. Konkrete Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen können, sind beispielsweise:

  • zusätzlich zur obligatorischen Schuleingangsuntersuchung weitere verpflichtende und fest terminierte Untersuchungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Durch den Zugriff auf amtliche Meldedaten würden auch nicht oder privat versicherte Kinder erfasst werden.
  • Stärkung der aufsuchenden Hilfe, zum Beispiel durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte seitens des ÖGD, der Jugend- und Sozialämter.
  • Förderung von vorschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Dabei werden sich die Krankenkassen konsequent zum Wohle der Kinder einbringen und ihren Teil zum Gelingen dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beitragen. Denn nur durch die adäquate Aufgabenwahrnehmung aller für Kinder und deren Lebenswelten verantwortlichen Institutionen und deren zielgerichteter Zusammenarbeit kann gewährleistet werden, dass alle Kinder die Chance bekommen, in einer positiven, gesundheitsfördernden und ihnen zugewandten Umgebung aufzuwachsen.

 

- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info -



Pressesprechen
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