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02.01.2006 - dvb-Presseservice

Spitzenverbände der Pflegekassen schließen Vereinbarung zur Abgabe von Pflegehilfsmitteln mit Deutschem Apothekerverband

Flächendeckende und wohnortnahe Versorgung durch rund 21.000 Apotheken abgesichert

Ab dem 1. Januar 2006 können Pflegebedürftige und deren Angehörige die für die Pflege notwendigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel in den rund 21.000 Apotheken, die Mitglied eines Landesapothekerverbandes sind, in Deutschland beziehen. Möglich macht dies eine kürzlich geschlossene Vereinbarung der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV), in der die Abgabe durch alle dem DAV angeschlossenen Apotheken geregelt wird. Dadurch ist künftig eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel und so weiter gewährleistet. 

Bislang hatten die Spitzenverbände der Pflegekassen Verträge bereits mit über 2.000 Vertragspartnern geschlossen. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung wird die wohnortnahe Versorgung der Pflegebedürftigen, die zu Hause betreut werden, noch einmal wesentlich verbessert und vereinfacht. Die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige können somit die notwendigen Produkte in ihrer Apotheke um die Ecke beziehen, lange Wege werden so vermieden. 

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com



Verbandspolitik - Marktsicherung - Öffentlichkeitsarbeit
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Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e.V.
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