Spread Ladder Swaps: Nieding + Barth mit vierten obsiegenden Urteil in Folge Zinsswap-Klage über 313.000 Euro gegen Deutsche Bank erfolgreich
- Landgericht Frankfurt erkennt erneut Schadenersatzforderung an - Weitere Klagen für Swap-Geschäfte aus 2005 in Vorbereitung
Die Deutsche Bank muss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts
Frankfurt für ein Zinswetten-Geschäft aus dem Jahr 2005 Schadenersatz
in Höhe von 313.000 Euro an eine Mandantin der Nieding + Barth
Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, leisten (AZ: 2-19 O
203/08). Nach Ansicht des Gerichts versäumte es die Bank, den
Vertragspartner über mögliche Risiken aufzuklären. Es ist damit das
vierte obsiegende Urteil in Folge in Sachen Spread Ladder Swaps gegen
die Deutsche Bank. Insgesamt wurde die Deutsche Bank damit zu einem
Schadensersatz von rund zwei Millionen Euro gegenüber Mandanten der
Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft verurteilt.
Die
Klägerin, ein süddeutsches Unternehmen, das optische Geräte für Medizin
und Industrie produziert, schloss ein sogenanntes CMS Spread Ladder
Swap-Geschäft, um sich gegen steigende Zinsen für ein Darlehen mit
einem variablen Zinssatz abzusichern. Bei Vertragsabschluss war das
Marktpreis- und Kreditrisiko dieser Wette gegen steigende Zinsen nicht
ausreichend bekannt. Gleichzeitig sicherte sich die Bank mit einem
einseitigen Kündigungsrecht nach dem ersten Jahr der Vertragslaufzeit
gegen eigene Verluste aus dem Zinsswap ab. Nach eigener Aussage hätte
die Deutsche Bank die Verträge aufgekündigt, sobald die Zahlungen der
Bank an den Kunden höher ausgefallen wären als die Zinszahlung des
Kunden. Darauf hat die Bank im Beratungsgespräch nicht hingewiesen.
Aufgrund dieses Beratungsfehlers hat das Landgericht Frankfurt der
Klage stattgegeben.
Informationspflicht vernachlässigt
Diese
Swap-Geschäfte aus dem Jahr 2005 betreffen in der Hauptsache Kommunen,
kommunale Unternehmen und mittelständische Unternehmen mit angestellter
Fremdgeschäftsführung. „Die Bank hat in den Vertragsgesprächen
regelmäßig ihre Informationspflicht vernachlässigt“, kommentiert
Rechtsanwalt Klaus Nieding von Nieding + Barth. „Mit unserem vierten
obsiegenden Urteil innerhalb von wenigen Monaten gegen die Deutsche
Bank werden wir erneut in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Die
Deutsche Bank wäre gut beraten, sich auch in den anderen noch
schwebenden Fällen zu ihrer Verantwortung zu bekennen und sich
außergerichtlich zu einigen.“
Verjährung ausgehebelt - Prüfung rechtlicher Schritte in weiteren Fällen
Im
auf den Abschluss der SWAP-Verträge folgenden Jahr 2006 hat die
Deutsche Bank in zahlreichen Fällen aktiv die bestehenden
Zinsswap-Kunden angesprochen. Die anschließende Beratung endete häufig
in einer Überarbeitung der Verträge. Diese sogenannte Restrukturierung
kann den Beginn der Verjährung nach hinten verschieben. „Unsere
Erfahrung ist, dass gerade in diesen Gesprächen auf mögliche Risiken
nicht eingegangen wurde“, so Nieding. Angesichts der dreijährigen
Verjährungsfrist sei es für die betroffenen Kommunen und Mittelständler
daher sehr wichtig, unverzüglich die Sachlage anwaltlich überprüfen zu
lassen, da so die in 2009 ablaufenden Verjährungsfristen unterbrochen
werden können.
Insgesamt vertreten die Anwälte von Nieding +
Barth gemeinsam mit ihrer Kooperationskanzlei TILP Rechtsanwälte rund
60 Mandanten mit SWAP-Verträgen im Nominalvolumen von rund 150
Millionen Euro.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frau Tanja Klatt
Tel.: 069-133896-13
E-Mail: tk@stockheim-media.com
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
An der Dammheide 10
60486 Frankfurt am Main
http://www.niedingbarth.de
Nieding + Barth (www.niedingbarth.de):
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen im Markt gehört.“) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und
Anlegerschutz (JUVE Handbuch 2008/09). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 25 Entscheidungen des BGH zum Anleger-
und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institutionellen
Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger“. Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten
Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zuletzt vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Sachverständigen im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Stichwort: „Enteignung bei Hypo Real Estate“)
ernannt.