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17.03.2006 - dvb-Presseservice

Stärkung der bAV durch Sozialabgabenfreiheit ?

Berlin, März 2006. Das Ende der Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung 2008 sowie Vor- und Nachteile eines Obligatoriums bei den Betriebsrenten bestimmten die Diskussionen der rund 350 Teilnehmer auf der 7. Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ (13. bis 15. März 2006, Berlin).

„Die Regierung zeigt mehr Realitätsnähe“ stellte der Vorsitzende des Sachverständigenrates und des Sozialbeirates der Bundesregierung Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup zum Auftakt fest. „Die Rente mit 67 ist ein richtiger Schritt“, sagte er weiter. Die umgesetzten Maßnahmen zur Rentenreform waren die richtigen, wenn auch die Forderung der kapitalgedeckten Systeme zu spät eingesetzt hatte. Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung der letzten Jahre resultierten viel stärker aus der Situation auf dem Arbeitsmarkt als aus der demografischen Entwicklung.

„Die gesetzliche Rente wird die stärkste Säule in der Altersversorgung bleiben, auch wenn Ergänzungen unerlässlich sind“, betonte Staatssekretär Heinrich Tiemann (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Mit der eingeleiteten Rentenreform 2001 sei ein Paradigmenwechsel zur nachhaltigen Stabilisierung vollzogen worden und die neue Regierung gehe diesen Weg weiter. Im Koalitionsvertrag habe man sich geeinigt, dass es keine Rentenkürzungen geben werde und daran halte die Regierung auch fest. Durch das Gesetz zur Vermeidung von Rentenkürzungen wolle man das Niveau der heutigen Renten sichern und mit der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre wird der letzte Schritt der Vorschläge der Rürup-Kommission umgesetzt werden, um der Demografie entgegenzuwirken. Durch die eingeleiteten Maßnahmen sei es gelungen, die Rentenbeiträge bei 19,5 Prozent stabil zu halten, erklärte er weiter.

„Die betriebliche Altersversorgung hat ihre jahrelange Stagnation überwunden und ist auf Wachstumskurs“, stellte Tiemann zufrieden fest. Bis 2004 hatten 60 Prozent der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Erfreut zeigte sich der Staatssekretär auch über den jüngsten Tarifabschluss in der Chemischen Industrie, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zu Gute kommen. Er würde sich wünschen, dass es weitere tarifliche Vereinbarungen in dieser Richtung geben werde, stellte er fest. Als einen Erfolg bewertete Tiemann auch die Einführung der Riester-Rente. Allein im letzten Jahr haben sich 1,5 Millionen Bundesbürger für den Abschluss einer Riester-Rente entschlossen damit seien bereits 5,6 Millionen Verträge abgeschlossen worden. Tiemann zeigte sich optimistisch, dass immer mehr Menschen die Vorteile der Riester-Rente erkennen und prognostizierte für 2006 ein weiteres Wachstum. Besonders Geringverdiener würden zunehmend Verträge abschließen und so erreiche die Förderung die richtige Zielgruppe. Die rund neun Millionen zusätzlichen Renten-Versicherungs-Verträge, die über die Riester-Rente hinaus für eine private Vorsorge abgeschlossen worden seien, belegten auch die Wirksamkeit der eingeleiteten Reformen.

Angesichts dieser erfreulichen Situation, sprach sich Tieman deutlich gegen ein Obligatorium der Betriebsrenten aus. Er verwies auf den Bürokratieaufwand und die damit verbundenen Kosten. Viele Bürger hätten bereits eine zusätzliche Altersicherung aufgebaut und ein Obligatorium würde eine verwaltungsintensive Einzelprüfung nötig machen. Eine obligatorische Betriebsrente wiederspreche zudem dem Grundsatz der Eigenverantwortung und vermittle ein falsches Sicherheitsgefühl. Wegen der fehlenden Flexibilität, dem drohenden Haftungsrisiko und dem Verlust eines attraktiven Personalinstruments durch ein Obligatorium, befürchtete Tiemann vielmehr den Ausstieg vieler Unternehmen aus der bAV. Wegen der starken Belastung kleinerer Unternehmen, sprach sich der Staatsekretär ebenso gegen eine Opting-out-Regelung aus, durch das eine automatische Entgeltumwandlung mit Widerspruchsrecht eingeführt würde. „Für eine erfolgreiche, freiwillige kapitalgedeckte Altersversorgung braucht es langen Atem“, betonte er.

Zu der in jüngster Zeit geäußerten Forderung nach der Fortsetzung der Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus, stellt Tiemann fest, dass die Sozialabgabenfreiheit ausdrücklich im Gesetz als Anstoßfinanzierung geplant sei. Ohne Zweifel sei eine Verlängerung der Abgabenfreiheit attraktiv für die bAV, allerdings würden mit diesen Aufwendungen den sozialen Sicherungssystemen allein bei den Durchführungswegen Pensionskassen und –fonds etwa 800.000 Millionen Euro entzogen. Mit einer unbefristeten Sozialabgabenfreiheit würde der Druck auf die Rentenbeiträge wieder stark erhöht. „Wir wollen uns die bAV nicht durch einen höheren Rentenbeitrag erkaufen“, betonte er. Durch die Lohnsteuerfreiheit sei die bAV auch ohne Beitragsfreistellung attraktiv. Er erwarte zu diesem Thema noch weitere Diskussionen, stellte aber fest, dass weitere große Änderungen der Rahmenbedingungen nicht erforderlich seien und vielmehr das Vertrauen der Menschen in die neuen Instrumente gestärkt werden müsse.

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, zeigte sich verwundert, dass die Rentendiskussion in den Medien noch immer so präsent sei, obwohl keine weiteren Reformen anstünden. Mit Blick auf die von der Bild-Zeitung in den letzten Wochen geführten „Schrumpfrenten-Debatte“ stellte er fest, dass nicht zur Kenntnis genommen werde, was politisch schon erreicht worden sei. „Das öffentliche Meinungsklima ist dem Ansehen der Rentenversicherung abträglich und erschüttert das Vertrauen der Menschen“, sagte er. Weder die Senkung des Leistungsniveaus zur Begrenzung der Rentenbeitragsätze noch die Abhängigkeit der Rentenentwicklung von den Lohnentwicklungen und den Inflationsraten sei eine neue Erkenntnis. „Die gesetzliche Rente wird keine Schrumpf-Rente“, betonte er. Die eingeleiteten Maßnahmen trügen dazu bei, die Beitragssatzentwicklung zu stabilisieren und langfristig abzusenken. Schon heute sei der Beitragssatz niedriger als noch 1987 prognostiziert und im europäischen Vergleich sei Deutschland gut aufgestellt. Mit der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre sei eine weitere Antwort auf die demografische Herausforderung gefunden worden. Verärgert zeigte sich der Präsident der Rentenversicherung darüber, dass der Liquiditätsengpass der Rentenversicherung im letzten Jahr ein breites Echo gefunden habe, die Tatsache, dass das Darlehen aber bereits nach kurzer Zeit wieder zurückgezahlt worden sei, sei von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen worden.

Die derzeitigen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung seien insbesondere auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation zurückzuführen, führte Rische weiter aus. Zwar könne man einen moderaten Anstieg rentenversicherungspflichtiger Teilzeitjobs feststellen, gleichzeitig sei aber der Verlust von fünf Millionen beitragspflichtigen Jobs zu verzeichnen. Die Veränderungen des Arbeitsmarktes müssten sich stärker in der Rentenversicherungspflicht widerspiegeln, sagte er. Die Zunahme selbstständiger Beschäftigungen müsste sich auch im gesetzlichen Rentensystem wiederfinden, denn dieser Trend zöge eine weitere Gefährdung der Sicherung im Alters des Einzelnen aber der gesetzlichen Rentenversicherung nach sich. Darum sprach sich Rische deutlich für eine Einbeziehung Selbstständiger in die Rentenversicherung aus. Als problematisch bewertete der Rentenversicherungs-Präsident die zurzeit diskutierten Ausnahmeregelungen beim Renteneintrittsalter von 67 Jahren für besondere Berufsgruppen. Die so genannte „Hackler-Regelung“ in Österreich zeige bereits, wie wenig praktikabel eine solche Regelung sei. 

Eine positive Bilanz nach der Revitalisierung der betrieblichen Altersversorgung durch die seit 2001 eingeleiteten Maßnahmen zog Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup. Durch das Altersvermögensgesetz ist in Deutschland zwischen Dezember 2001 und Juni 2004 der Anteil der Betriebe mit betrieblicher Altersversorgung um knapp elf Prozentpunkte auf 41 Prozent gestiegen, zitierte Rürup die Ergebnisse einer im September 2005 veröffentlichen Studie des Forschungsinstituts TNS Infratest. Als Motor der bAV habe besonders die Entgeltumwandlung eine wesentliche Rolle gespielt, führt er aus. Die sogenannte Riester-Rente habe allerdings nur eine untergeordnete Rolle gespielt, auch wenn die rund sechs Millionen Riester-Verträge ein Erfolg seien.

Wegen der großen Bedeutung der Entgeltumwandlung zur Durchsetzung der bAV sprach sich Rürup für eine weitere Verlängerung der Beitragsfreiheit bei der Entgeltumwandlung aus. Das gesetzliche Auslaufen der Beitragsfreiheit sei ein „schwerer Schlag“ für die bAV, betonte er. „Die Beitragsfreiheit ist wichtiger als der Steuervorteil, da gerade Geringverdiener nicht sehr viel oder gar keine Steuern zahlen“, erläuterte der Renten-Experte. Ordnungspolitisch sei eine Verlängerung der Beitragsbefreiung zwar problematisch, da Erwerbstätige aus der Sozialversicherung gefördert würden, aber die Entgeltumwandlung habe sich als ein starkes Instrument zur Durchsetzung privater Vorsorge durchgesetzt und dieser Anreiz sollte nicht aufgehoben werden. Solange keine neuen Wege gefunden seien, sollte an diesem Weg festgehalten werden, denn sonst würden viele Unternehmen sich für Arbeitszeitkonten entscheiden. Dies sei aber eine fatale Entwicklung, denn damit würde ein neues Instrument zur Frühverrentung etabliert. Die dringend erforderliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit könnte so durch die Langzeitarbeitskonten konterkariert werden.

Rürup machte die 350 Teilnehmer der etablierten bAV-Tagung auch auf Risiken durch die Bilanzierungspraxis nach IFRS aufmerksam. Die starke Dominanz von Direktzusagen in Deutschland führe bei den Abschlüssen nach IFRS zu einigen Problemen, da nach der internationalen Rechnungslegung auch Rentenanpassungen berücksichtigt werden müssten und es so zu Unterdotierungen kommen könne. Durch die Berücksichtigung des Rentenzinses könne es so zu einer Versorgungslücke in der bAV kommen, warnte er.

Rürup machte die 350 Teilnehmer der etablierten bAV-Tagung auch auf Risiken durch die Bilanzierungspraxis nach IFRS aufmerksam. Die starke Dominanz von Direktzusagen in Deutschland führe bei den Abschlüssen nach IFRS zu einigen Problemen, da nach der internationalen Rechnungslegung auch Rentenanpassungen berücksichtigt werden müssten und es so zu Unterdotierungen kommen könne. Durch die Berücksichtigung des Rentenzinses könne es so zu einer Versorgungslücke in der bAV kommen, warnte er.

„Die Betriebsrenten sind sicher“, stellte der bAV-Experte Prof. Dr. Klaus Heubeck fest und ergänzte ironisch: „wenn die Politik nicht weiter eingreift“. Die neuen Gesetze hätten den Aufbau von privater und betrieblicher Altersversorgung in Deutschland stark unterstützt und wenn die Gesetze nicht überstrapaziert würden, könnten sie helfen, die Altersicherung zu stabilisieren, erklärte er. Der Kapitalmarkt habe die Zeiten massiver Irritationen überwunden und könne wieder zur Stütze der Altersicherung werden. Die demografische Entwicklung sei für die zweite und dritte Säule kein Problem, sagte er. Durch weitere Maßnahmen sei die Risikoabsicherung ebenfalls vorangetrieben worden. Zufrieden stellte er fest, dass der Politik klar geworden sei, dass die Vorteile des Kapitalmarktes für die Altersversorgung virulent seien und er hoffe, dass durch Änderungen im Arbeits- und Europarecht, die positiven Signale für eine private Vorsorge nicht konterkariert würden. Heubeck zeigte sich überzeugt, dass private Systeme den Lebensstandard besser absichern und auf individuelle Bedürfnisse im Alter flexibel reagieren können. Er begrüßte ebenfalls die Anhebung der Renteneintrittgrenze auf 67 Jahre, räumte allerdings ein, dass dies nicht ausreichen könnte. Die Ausführungen von Staatssekretär Tiemann stimmten Heubeck zuversichtlich, dass die Bundesregierung auf Kontinuität und Zuverlässigkeit setze. Der Absage an ein Obligatorium oder ein Opting-Out-Modell stimmte er ebenfalls zu. Die Unternehmen hätten durch die Gesetze eine neue Rolle in der Altersicherung zugeschrieben bekommen, sagte er weiter. Unternehmen seien heute zwar stärker als Risikoträger, Sozialeinrichtung, Finanzierer und Verwalter gefordert, könnten diese Aufgaben aber auch durch ein verbessertes Risikomanagement und vielfältige Lösungsmöglichkeiten und Angebote im Markt bewältigen.

Um die bAV-Leistungen der Unternehmen abzusichern, verwies Heubeck auf die Bedeutung einer gesicherten Vorfinanzierung, stabile Versorgungsträger, auf eine finanzier- und planbare Dynamisierungsregelung sowie zuverlässige Rahmenbedingungen. Allerdings müsse den Unternehmen auch die Chance zur „Nachhaltigkeit“ gegeben werden.  Im Vergleich zu den sonstigen Risiken eines Unternehmens sei die bAV aber ein äußerst geringes Risiko stellte Heubeck fest. Durch adäquate Gestaltungen der Leistungen und der Finanzierung seien die Risiken der bAV berechenbar und tragbar.

Die Möglichkeiten, die kapitalgedeckte Alterssicherung in Deutschland stärker durchsetzen, beschrieb der Forschungsdirektor der DIW „Soziales Risikomanagement“ Prof. Dr. Gert G. Wagner (TU Berlin). Unstrittig sei es, dass angesichts der Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung die private Altersvorsorge gestärkt werden müsse, stellte er fest. Inzwischen seien zwar fast sechs Millionen förderungsfähige Lebensversicherungen und Fondsparpläne auf freiwilliger Basis abgeschlossen worden, aber gemessen an über 30 Millionen Erwerbstätigen seien dies erst sehr wenig Verträge. Als Hindernisse für die mangelnde Bereitschaft der Bevölkerung sich abzusichern, nannte Wagner vor allem subjektive Gründe. Viele hielten sich durch die gesetzliche Rentenversicherung nach wie vor ausreichend abgesichert und viele beklagten auch einen subjektiven Geldmangel. Die Politik habe darauf mit der Aussendung der gesetzlichen Renteninformationen sowie mit den Zulagen bei der Riester-Rente reagiert. Es gibt jedoch ein zweites Problem bei der privaten Vorsorgeentscheidung, betonte Wagner. Sehr viele Menschen neigen dazu „lästige“ finanzielle Entscheidungen hinauszuzögern (beispielsweise die Steuererklärung). Deswegen verschöben auch viele die Entscheidung für eine private Altersversorgung. Die Folgen dieses Verschiebens seien allerdings gewaltig, denn das Vorsorgekapital schmälert sich nicht nur durch geringere Ersparnisse und durch die kürzere Sparphase, sondern auch durch den Verzicht auf den Zinseszinseffekt in den frühen Jahren. Ein um fünf Jahre verspäteter Sparbeginn verringert bei einer Verzinsung von vier Prozent und maximal 40jähriger Laufzeit das Ruhestandskapital um 22 Prozent. 

Nach Ansicht von Wagner könne die Kombination von privater Vorsorge mit der bAV die private Altersicherung und die derzeitige Verschiebung der Entscheidung voran bringen. Zurzeit müsse ein Arbeitnehmer selbst aktiv werden, um von der bAV zu profitieren („Opting In“). In einem Opting-out-Modell müsse hingegen derjenige aktiv werden, der nicht in an der bAV teilnehmen wolle. Erfahrungen in den USA hätten gezeigt, dass durch die Opting-out-Regelung nicht nur mehr und jüngere Arbeitnehmer eine Betriebsrente abschließen, sondern besonders Geringverdiener und Arbeitnehmer mit niedrigem Bildungsstand profitierten.

Das viel gelobte Modell der tariflichen Altersversorgung in der chemischen Industrie stellte Werner Bischoff (IG Bergbau, Chemie, Energie) vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten sich durch die Idee leiten lassen, dass eine nachhaltige Reform der Alterssicherung ohne die zweite Säule nicht zu leisten sei, sagte er. Zwangslösungen hätten alle Beteiligten als kontraproduktiv abgelehnt und durch eine tarifliche Lösung versucht, bessere Konditionen für die Mitarbeiter zu erreichen. Mit dem Chemie-Modell habe man sich dazu entschieden die vermögenswirksamen Leistungen der Entgeltumwandlung zukommen zu lassen. Seit dem 1. Januar 2006 habe jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, freiwillig einen Teil seines Monatsgehaltes in die Entgeltumwandlung zu geben. Jeder, der den neuen Vertrag nutzt, habe einen jährlichen Grundanspruch von 623,55 Euro. Dies nutzen rund 30 Prozent der Beschäftigten in der chemischen Industrie; rund 20.000 Arbeitnehmer nutzen den eigens eingerichteten Chemiepensionsfonds. Er habe sich mit über 400 beteiligten Unternehmen bereits zum größten deutschen Pensionsfonds entwickelt, stellt Bischoff zufrieden fest. Die Berücksichtigung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Interessen habe sich ausgezahlt. Der Pensionsfonds sei unabhängig und zeichne sich durch zwei Deckungsstöcke aus, die auch die Möglichkeit zur Absicherung von Invalidität beinhalten. Diese beiden Deckungsstöcke lassen eine Kombination von Sicherheit und Rendite zu. Das Sicherungsvermögen im Deckungsstock 1 wird zu 80 Prozent in festverzinslichen Rentenpapieren angelegt und nur zu 20 Prozent in Aktien. Im zweiten Sicherungsvermögen werden 40 Prozent im Renten-Euro-Raum, 30 Prozent in internationalen Aktien und 30 Prozent in europäischen Aktien investiert. Die Aufteilung der Beiträge auf die beiden Deckungsstöcke erfolge in Abhängigkeit des Alters des Versicherten, erklärte der IG-BCE-Vertreter weiter. Darüber hinaus hätten die Versicherten auch die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung oder einer Rentenzahlung.

Auch wenn der Gesetzgeber die lebenslange Rentenauszahlung aus der privaten Altersvorsorge präferiere, stellte Prof. Dr. Reinhold Höfer (Höfer Vorsorge-Management GmbH & Co. KG) die Frage nach den Vor- und Nachteile einer Kapitalauszahlung. Nicht alle, aber recht viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer bevorzugen eine Kapitalausschüttung, stellte er fest. Sie sei für den Arbeitnehmer rentabel und biete auch dem Arbeitgeber Liquiditäts- und Kapitalvorteile. Der Gesetzgeber habe auch Möglichkeiten zu Kombination aus beiden Auszahlungsmodi berücksichtigt, erklärte Höfer. Aus Arbeitnehmer-Sicht sei zu berücksichtigen, dass Ausschüttungen bis zu 14.700 Euro kranken- und pflegeversicherungsfrei seien. Für den Arbeitgeber bringe die Kapitalausschüttung den Vorteil, keine Langlebigkeitsrisiko zu tragen und seine Verwaltung zu entlasten. Höfer sprach sich dafür aus, das Wahlrecht auf Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung ein paar Jahre vor dem Renteneintritt zu ermöglichen, da so Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Risiken beider Optionen besser für sich abschätzen könnten.

„Die bisherigen gesetzgeberischen Schritte zeigen in die richtige Richtung und die betriebliche Altersversorgung kann ein wichtiger Motivations- und sozialpolitischer Faktor sein“, sagte der Vorstand der Volksfürsorge Versicherungen Hans H. Melchiors. Den Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit beurteilte er als kontraproduktiv, da die Bedeutung der bAV zum Ausgleich der geringeren gesetzlichen Rente weiter zunehmen werde. Auch einem Obligatorium erteilte Melchiors eine Absage, da mit dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und der Riester-Rente bereits gute Schritte gemacht worden seien.

Insbesondere in den Betrieben kann den Arbeitnehmern eine mit vielen Vorteilen versehene Versorgung geboten werden, die langfristig, also während der Beschäftigungsdauer, eine spürbare Versorgungsleistung im Alter darstellt. Besonders bei jüngeren Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber hier Überzeugungsarbeit leisten und soziale Verantwortung übernehmen.

Die Flexibilität bei der Auslagerung von arbeitgeberfinanzierten Versorgungssystemen auf externe Versorgungsträger sei allerdings noch zu gering, obwohl die Unternehmen ihre Risiken durch ein Outsourcing deutlich reduzieren könnten und sich damit wieder auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren könnten. Der Volksfürsorge-Vorstand beurteilte auch die steuerlichen Übergangsregelungen der Rentenbesteuerung in der bAV bis 2040 als zu unübersichtlich und verwies auf die zusätzlichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen. Wünschenswert sei auch eine steuer- und arbeitsrechtliche Harmonisierung, die die Portabilität europaweit vereinfache, nicht aber eine Portabilitätsrichtlinie, die die Verbreitung der bAV behindere, schloss Melchiors.

Pressefotos finden Sie im Internet unter: http://www.konferenz.de/fotos-bav06-pr

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