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19.10.2006 - dvb-Presseservice

Staatsmedizin - nein danke!

Die Umsetzung der von der Großen Koalition vorgelegten Eckpunkte zur Reform des Gesundheitswesens führe auf direktem Weg in die Staatsmedizin. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), mit über 65 000 Mitgliedern bundesweit die größte Landesärztekammer, befürchtet, "dass mit der Gesundheitsreform gravierende Strukturveränderungen in Bayern stattfinden, die die Patientenversorgung, die Arbeitsbedingungen der Ärzte und auch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Frage stellen“, sagte Koch im Vorfeld des 62. Bayerischen Ärztetages in Straubing.

Mehrfach hat sich die BLÄK an Politik und Medien gewandt und auf die Gefahren des geplanten Gesundheitsfonds hingewiesen, der künftig eine „Bayernbenachteiligung“ mit sich bringe. „Im Konflikt um einen möglichen finanziellen Aderlass von Ländern wie Bayern durch den Fonds habe man jetzt eine Übergangsphase vereinbart“, sagte Koch. Die Verluste, die finanzstarke Kassen eines Landes durch den Fonds möglicherweise hinnehmen müssen, würden in Schritten über zehn Jahre verteilt. Dafür sollen Haushaltsmittel des Bundes „in der Größenordnung von 100 bis 150 Millionen Euro“ verwendet werden, was jedoch die Belastungen nicht ausgleichen könne. Koch fürchtet Belastungen von 1,7 Milliarden Euro für Bayern. Er rief die Koalitionsparteien auf, einen neuen Reformentwurf zu erarbeiten, um nicht auch zahlreiche Arbeitsplätze im Gesundheitswesen – in Praxen, Krankenhäusern und Krankenkassen – zu gefährden.

Das Gesundheitswesen in Deutschland brauche mehr Eigenverantwortung. Der Einfluss des Staates sollte sich auf den Ordnungsrahmen beschränken. Die Pläne der Koalition wiesen jedoch in eine ganz andere Richtung. Der Titel „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“ werde zur Phrase. Die Überschrift passe überhaupt nicht zum Inhalt, werden doch Bürokratie und staatlicher Dirigismus zementiert: staatlich festgesetzte Beitragssätze und zentraler Beitragseinzug, Kasseneinheitsverbandsstruktur, Einheitshonorare für ärztliche Leistungen und Wegfall von Vertragskompetenzen der Länder, Innovationshürden, Preisregulierungen und „Sanierungsabgaben“ im Krankenhaus, Gefährdung der Strukturen von GKV und PKV – so lesen sich die geplanten Maßnahmen wie aus einem „Horrorkatalog“. „Die verwirrenden Vorstellungen zur Gesundheitsreform dürfen deshalb nicht umgesetzt werden. Die Folgen wären Zuteilungsmedizin, Wartezeiten, Versorgungsengpässe und Qualitätseinbrüche. Sie wären gegenüber den Patienten und uns Ärzten nicht zu verantworten“, sagte Bayerns Ärzte-Chef.



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