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19.12.2005 - dvb-Presseservice

Stabile Beitragssätze sind zentrales Anliegen der AOK-Selbstverwaltung

Stabile Beitragssätze sind ein zentrales gemeinsames Anliegen von Versichertenvertretern und Arbeitgebervertretern in der paritätischen Selbstverwaltung der 17 AOKs und des AOK-Bundesverbandes. Dies erklärten heute in Bonn die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen (Arbeitgeberseite) und Fritz Schösser (Versichertenseite).

Aber es könne auch nicht angehen, dass Kassen durch öffentliche Kritik in die Verschuldung getrieben werden. Beide wiesen Kritik aus der Politik an Beitragssatzbeschlüssen einzelner AOK-Verwaltungsräte und Kritik am Handeln von Vorständen und Verwaltungsräten einzelner AOKs zurück.

Hansen und Schösser betonten, dass weder Patienten noch Beitragszahlern damit geholfen sei, wenn die Politik auf der Basis von bundesweiten statistischen Durchschnittsbetrachtungen die in manchen Regionen Deutschlands schwierige wirtschaftliche Lage überspielen wolle. Nur eine nüchterne Analyse der wirtschaftlichen Situation und gemeinsames entschiedenes Handeln seien geeignet, die nach wie vor im weltweiten Vergleich ausgezeichneten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und die soziale Sicherheit der Bevölkerung zuverlässig zu finanzieren und auch in Zukunft sicher zu stellen.
Die AOK-Gemeinschaft setzte nach wie vor auf stabile Beitragssätze, soweit dies ohne Neuverschuldung machbar sei. Die meisten AOKs hätten inzwischen auch beschlossen, die Beitragssätze stabil zu halten.

Schuldenabbau gesetzlicher Auftrag

Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates erinnerten daran, dass per Gesetz allen gesetzlichen Krankenkassen aufgegeben sei, bis 2008 alle aufgelaufenen Schulden abzubauen. Die bei den Kassen vorhandenen Schulden seien entstanden, weil die Kassen dem Drängen der Politik entsprochen hätten, mit Rücksicht auf die schwache Konjunkturlage notwendige Beitragssatzerhöhungen aufzuschieben und durch Kreditfinanzierung in die Zukunft zu verlagern.
Wenn jetzt einzelne AOKs kritisiert würden, lasse diese Kritik außer acht, dass eine weitere Verschuldung weder gesetzlich zulässig sei noch für die Beitragszahler akzeptabel, weil neue Schulden zusätzlich Geld kosten und damit in der Folge alles für die Beitragszahler noch teurer würde.

Hansen und Schösser erklärten weiter: "Die Landesregierungen haben die gesetzlichen Kompetenzen, die Haushaltskalkulationen und Haushaltsplanungen der regionalen Kassen zu prüfen. Beschlüsse der Verwaltungsräte der Kassen sind von den Aufsichten der zuständigen Landesministerien zu genehmigen.
Die Länder haben damit alle notwendigen Mittel, das korrekte und solide Verhalten der Kassen zu prüfen und zu bewerten. Es bedarf daher nicht öffentlicher Kritik an den Kassen, da die zuständigen Landesministereien von den AOKs stets und ständig über die aktuelle Finanzsituation informiert wurden und werden. Diese öffentliche Kritik kann den Kassen im Wettbewerb Schaden zufügen."



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