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22.10.2008 - dvb-Presseservice

Stabwechsel in der Führung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins

Berlin (DAV). Bei der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) trat der bisherige Vorsitzende, Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren, Köln, der die Arbeitsgemeinschaft 1996 gegründet und 12 Jahre geleitet hat, nicht mehr für die Wahl des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft an. Die neue Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft ist Rechtsanwältin Monika Maria Risch aus Berlin. Seit ihrer Gründung im Jahre 1996 ist die Zahl der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aus dem gesamten Bundesgebiet auf fast 1.300 gestiegen.

Neben der Gründung der Arbeitsgemeinschaft und seiner langjährigen Führung ist es ein besonderes Verdienst von Dr. van Bühren, dass der Fachanwalt für Versicherungsrecht im Jahre 2003 geschaffen wurde. Damit wurde auch das Tor für weitere Fachanwaltschaften geöffnet, nachdem über Jahre hinweg die Einführung weiterer Fachanwaltsbezeichnungen vehement abgelehnt worden war.

Für die Mitarbeiter im wissenschaftlichen Beirat der Arbeitsgemeinschaft gewann er namhafte Vertreter aus der Versicherungswirtschaft, der Lehre, der Anwaltschaft und der Justiz. Im Rahmen seiner Vortragstätigkeit als Referent und Leiter der Fachanwaltslehrgänge der Deutschen Anwaltakademie ist er zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Versicherungsrechts ebenso vertraut wie aufgrund seiner Autorentätigkeit. Seit März 2008 ist Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren auch Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln.

Rechtsanwältin Monika Maria Risch, die seit 2005 Fachanwältin für Versicherungsrecht ist, ist seit 1997 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft. Für ihre Tätigkeit wünscht sie sich eine stärkere Einbindung der Mitglieder in die aktive Arbeit der Arbeitsgemeinschaft, auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Auch soll zukünftig den Belangen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in großen Kanzleien arbeiten, mehr Rechnung als bisher getragen werden.

„Versicherungsnehmer sind nicht nur einzelne Verbraucher, sondern auch Unternehmen – große und kleinere. Bisher wurde dieser Beratungsmarkt weitgehend den Versicherungsvermittlern überlassen, häufig den Agenten, die in Lohn und Brot eines Versicherers stehen“, betont Risch. Auch sollten die Versicherungsrechtsanwälte ihr Augenmerk auf die Beratung der Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages lenken und öffentlichkeitswirksam deutlich machen, dass nur Rechtsanwälte neutrale Berater sowohl beim Abschluss eines Versicherungsvertrages als auch im Versicherungsfall wären.

Daher wird die Arbeitsgemeinschaft in nächster Zeit ihre Öffentlichkeitsarbeit intensivieren. Auch die Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Rechtsgebiete soll verstärkt werden.

Der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht bleibt Dr. van Bühren erhalten, er wurde einstimmig in den wissenschaftlichen Beirat berufen.



Herr Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29

Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
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