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20.08.2009 - dvb-Presseservice

Standard Life gründet eigene Unterstützungskasse

Standard Life Deutschland hat eine eigene Unterstützungskasse gegründet und damit sein Angebot im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (baV) ausgebaut. Bislang verkaufte der britische Lebensversicherer auf dem deutschen Markt Direktversicherungen sowie Rückdeckungen von Pensionszusagen. Im Bereich der Unterstützungskassen arbeitete er ausschließlich mit freien Trägern zusammen. Die neue Standard Life Unterstützungskasse wird zusätzlich zu diesen bestehenden Kooperationen angeboten.

Die Standard Life Unterstützungskasse ist eine steuerbefreite, soziale Einrichtung im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes und wird in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) betrieben. Sie ist als rückgedeckte Unterstützungskasse konzipiert. Hans-Werner Rölf, der in der Geschäftsführung von Standard Life Deutschland als Director Corporate Pensions tätig ist, vertritt Standard Life als Vorstand der neuen Unterstützungskasse.

Der Bereich der betrieblichen Altersversorgung zählt zu den Kernkompetenzen des Standard Life Konzerns. In Großbritannien gehört Standard Life traditionell zu den führenden Anbietern betrieblicher Altersvorsorgelösungen. Mit der Gründung einer eigenen Unterstützungskasse reagiert der Versicherer auf die wachsende Bedeutung, die die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren auch in Deutschland erlangt hat. Dazu sagt Bertram Valentin, Geschäftsführer von Standard Life Deutschland: „Die bAV macht inzwischen einen Anteil von knapp 30 Prozent an unserem Neugeschäft aus. Gerade bei den geförderten Wegen der Altersvorsorge sehen wir in den kommenden Jahren enormes Wachstumspotenzial. Die Ausweitung unseres Angebots wird uns dabei auf dem deutschen bAV-Markt weiter nach vorne bringen.“

Die Unterstützungskasse bietet Arbeitnehmern und -gebern einige Vorteile: So sind die Zuwendungen steuer- und sozialabgabenfrei (bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze), die Rente ist Hartz-IV-geschützt, und die Anwartschaft bei gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen bleibt auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers erhalten. Unternehmen können ihren Angestellten Zuwendungen an die Unterstützungskasse in nahezu unbegrenzter Höhe zukommen lassen und diese als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben geltend machen. Außerdem sind die Lohnnebenkosten wegen der entfallenen Sozialabgaben für den Arbeitgeber geringer, und der Verwaltungsaufwand ist minimal.



Frau Kathrin Schweykart
Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: + 49 (0)69 - 66 57 21 850
Fax: + 49 (0)69 - 66 57 22 759
E-Mail: kathrin.schweykart@standardlife.de

Standard Life Versicherung
Lyoner Str. 15
60528 Frankfurt/Main
www.standardlife.de

Standard Life:

Standard Life – 1825 gegründet, mit Sitz in Edinburgh – ist einer der größten Anbieter von Finanzdienstleistungen in Großbritannien. Das Unternehmen zählt mit ungefähr 6,5 Millionen Kunden zu den größten Versicherern der Welt. Dabei trägt Standard Life die Verantwortung für rund 180 Milliarden Euro an Vermögenswerten. Zum Standard Life-Konzern gehören neben der Versicherungssparte die Standard Life Bank, Standard Life Healthcare und das eigene Investmenthaus Standard Life Investments. Mit Niederlassungen, Joint Ventures oder Tochtergesellschaften in Kanada, Irland, Deutschland, Österreich, Hongkong, Indien und China ist Standard Life weltweit präsent. Seit Juli 2006 ist die Standard Life Group als Standard Life plc. an der Londoner Börse notiert. Die in diesem Zusammenhang entstandene Standard Life Assurance Limited übernahm das Lebens- und Rentenversicherungsgeschäft der Gruppe.

Standard Life Deutschland:

Seit 1996 ist die Standard Life Group auch mit einer deutschen Niederlassung in Frankfurt vertreten. Unter der Leitung des Geschäftsführers Bertram Valentin werden in Deutschland und Österreich aktuell mehr als 500.000 Kunden von rund 410 Mitarbeitern betreut. Mit seinen innovativen Produktkonzepten hat es Standard Life innerhalb von zwölf Jahren unter die Top 10 des deutschen Maklermarktes geschafft.