Druckversion
Anzeige
16.05.2007 - dvb-Presseservice

Starre Regulierung belastet deutsche Pensionskassen

Die betriebliche Altersvorsorge wird immer beliebter. Allianz Global Investors hat gemeinsam mit der OECD untersucht, wie sich gesetzliche Regulierung auf Risiko und Rendite von Pensionsvermögen auswirkt. Das Ergebnis: Deutschen Pensionskassen würde etwas mehr Flexibilität gut tun.

Dieser Artikel von Brigitte Miksa erschien am 13. Mai 2007 in "Euro am Sonntag". Brigitte Miksa ist bei Allianz Global Investors verantwortlich für das Research der globalen Pensionsmärkte und die Strategie in Kernmärkten des Pensionsgeschäfts. Die studierte Psychologin publizierte unter anderem über die Entwicklung internationaler Pensions-Systeme.

Weltweit strengere Regeln

Wenn der Staat schmale Renten zahlt, bleibt Bürgern nur private Vorsorge. In Großbritannien und den USA etwa sind Arbeitnehmer auf Betriebsrenten angewiesen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Umso erschreckender ist die finanzielle Schieflage vieler angelsächsischer Pensionsfonds. Diese Vehikel setzten in der Vergangenheit oft auf hohe Aktienquoten, sodass nach dem Platzen der Internet-Blase stattliche Kursverluste zu Buche schlugen.

Ein besonders schlechtes Beispiel lieferte der US-Energiekonzern Enron, bei dem große Teile des betrieblichen Pensionsvermögens in eigene Aktien investiert waren. Als Enron pleite ging, standen die Betriebsrentner vor dem Nichts. Ihre letzte Hoffnung war der öffentliche US-Pensionssicherungsfonds Pension Benefit Guaranty Corporation (PBGC), doch der übernimmt Leistungen nur in begrenzter Höhe - und ist selber unterfinanziert.

Infolge dieser Entwicklung erkannte der Gesetzgeber Handlungsbedarf; nicht nur in den USA. Weltweit wurden Pensionsvermögen strenger reguliert, um künftig Unterdeckungen zu vermeiden. Gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Allianz Global Investors jetzt die Auswirkungen der unterschiedlichen Regulierungen in Deutschland, Japan, den Niederlanden, Großbritannien und den USA untersucht. Die OECD-Studie betrachtet dabei nicht nur das Investitionsverhalten der Vorsorgevehikel, sie befasst sich auch mit der Sicherheit und Höhe künftiger Rentenleistungen. Doch nicht nur die Perspektive des Arbeitnehmers zählt. Genauso wichtig ist, wie sich für den Arbeitgeber die Finanzierungskosten eines Pensionsschemas durch Regulierungs- und Bilanzierungsvorschriften verändern.

Risikoverlagerung auf den Arbeitnehmer

Von den Finanzierungskosten hängt es nämlich ab, in welcher Form Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge durchführen. Unterschieden wird dabei zwischen Leistungs- und Beitragszusagen. Leistungsbezogene Systeme sind gut für sicherheitsbewusste Arbeitnehmer, denn sie garantieren eine Rente in festgelegter Höhe. Weniger glücklich sind damit die Unternehmen, denn bei schlechter Kapitalmarktentwicklung müssen sie Gelder in das Pensionsvermögen nachschießen, um die zugesagten Leistungen zu finanzieren.

Vor allem in den USA und Großbritannien setzen sich daher beitragsorientierte Systeme durch. Dabei leistet das Unternehmen einen festen Beitrag zur Betriebsrente, die Höhe der Auszahlung wird aber nicht garantiert. Das Kapitalmarktrisiko wird damit vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer verlagert. Brummt die Börse, bekommt er mehr als bei der Leistungszusage. Fallen die Kurse aber ins Bodenlose, muss er den Gürtel enger schnallen.

Wandel in Deutschland

In Deutschland wurden Betriebsrenten bislang oft über betriebliche Rückstellungen finanziert, sodass sie den Schwankungen der Kapitalmärkte nicht ausgesetzt waren. Unterfinanzierungen sind deswegen selten. Pensionsrückstellungen haben allerdings bilanzielle Nachteile für Unternehmen, sie verteuern die Kapitalaufnahme. Deswegen neigen inzwischen auch deutschen Firmen dazu, ihre Pensionsverpflichtungen über kapitalgedeckte Vehikel auszufinanzieren.

Diese unterliegen zwar den Kapitalmarktschwankungen, Verhältnisse wie in den USA und Großbritannien sind dennoch unwahrscheinlich. Erlaubt sind nämlich nur "Beitragszusagen mit Mindestleistung". Diese nähern sich zwar dem angelsächsischen Modell an, enthalten aber Mindestgarantien und die Verpflichtung des Arbeitgebers, für Leistungsversprechen einzustehen. In Deutschland ist der Trend zu Beitragszusage damit angekommen, die Regulierung sorgt aber noch für relative Sicherheit.

Quantitative Regulierung senkt Ertragschancen

Dominierendes Instrument der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland sind Pensionskassen. Diese Vehikel unterliegen allerdings - anders als viele kapitalgedeckte Pensionsfonds im Ausland – bestimmten Anlagebeschränkungen. Maximal 35 Prozent ihres Vermögens dürfen sie in risikobehaftete Anlagen wie Hedgefonds, Hochzinsanleihen oder Aktien investieren. Die starre Regulierung soll Risiken begrenzen, hat aber einen großen Nachteil: In der Baisse entstehende Verluste können während positiver Marktphasen nicht durch höhere Aktien- oder Hochzinsinvestitionen ausgeglichen werden, der Diversifikation auch in alternative Anlageklassen sind enge Grenzen gesetzt.

Quantitative Anlagebeschränkungen schützen also nur mangelhaft vor Kapitalmarktrisiken, sie behindern zudem eine effiziente, den langfristigen Verpflichtungen optimal entsprechende Geldanlage. Besser funktioniert das international übliche Sorgfaltsprinzip ("Prudent Person Principle"), das eine höhere Flexibilität bei der Wahl der Anlageinstrumente und Anlagestrategien erlaubt ebenso wie eine risiko-basierte Regulierung, die eine direkte Steuerung des Anlagerisikos ermöglicht.

Niederländische Pensionsfonds müssen beispielsweise genau wie deutsche Pensionskassen ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen zu über 100 Prozent ausfinanzieren. Unterdeckungen können im Nachbarland aber über einen Zeitraum von bis zu einem Jahre ausgeglichen werden, während die deutsche Finanzaufsicht im Falle einer Unterdeckung sofort einschreitet. In den Niederlanden ist zudem eine Anpassung an die künftige Gehaltsentwicklung ("Indexierung") möglich, während deutsche Pensionskassen in der Regel fest mit jährlichen Rentensteigerungen von einem Prozent kalkulieren müssen. Dabei kann flexible Indexierung Unterdeckungen massiv reduzieren, der Wert künftiger Pensionsverpflichtungen schwankt je nach Grad der Indexierung um bis zu 40 Prozent.

Passive oder aktive Sicherheit

Betriebsrenten entwickeln sich von der freiwilligen Absicherung zur wichtigen Ergänzung staatlicher Rentenansprüche. Das Ziel gesetzlicher Regulierung sollte daher sein, ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicheres System zu begünstigen. Für den Arbeitgeber zählen dabei Finanzierungskosten und die Gewissheit, dass Nachschusspflichten den Unternehmenswert nicht gefährden. Arbeitnehmer wollen demgegenüber ein berechenbares Rentenniveau und höchste Anlagesicherheit. Deutsche Pensionskassen sollen dank strenger Vorschriften nahezu ausfallsicher sein, die starre Regulierung behindert aber eine effiziente, verpflichtungsgerechte Geldanlage. Wird eine Kasse zahlungsunfähig, muss zudem der Arbeitgeber die zugesagten Leistungen erbringen, während bei den Pensionsfonds und Direktzusagen ein Pensionssicherungsverein einspringt.

In den Niederlanden kommt die betriebliche Altersvorsorge ganz ohne kollektive Absicherung aus, weil sie flexibler auf Unterdeckungen reagieren und den Kapitalmarkt effizienter nutzen kann. Auch Deutschland sollte diesem Vorbild folgen und die Regulierung von Pensionskassen bedarfsgerecht ausstatten. Geschieht dies mit Augenmaß, werden Pensionsvermögen dadurch zukunftssicherer, ohne dass Fehlinvestitionen wie in Großbritannien oder den USA zu befürchten sind. Dass dort inzwischen Sicherungsfonds als Notmaßnahme aufgelegt wurden, dürfte nur ein schwacher Trost für die von Leistungskürzungen betroffenen Betriebsrentner sein. Regulierung ist nicht einfach - aber wichtig.



Frau Claudia Mohr-Calliet
Tel.: +49 89 12 207 435
E-Mail: claudia.mohr-calliet@allianzGI.com

Allianz Global Investors
Nymphenburger Straße 112-116
80636 München
www.allianzglobalinvestors.com

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Starre-Regulierung-belastet-deutsche-Pensionskassen-ps_4701.html