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16.03.2009 - dvb-Presseservice

Stellungnahme des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zur Checkliste und dem Beratungsprotokoll bei Geldanlageberatung des Verbraucherschutzministeriums.

Checkliste des Verbraucherschutzministeriums wählt leider den falschen Ansatz

Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Politik zum Schutz der Verbraucher vor fehlerhafter Geldanlageberatung. Bei den derzeit forcierten verbraucherschutzpolitischen Vorhaben ist der AfW der Ansprechpartner der Politik, um die Sicht der unabhängigen Finanzdienstleister einzubauen. Deutlich wurde dies zuletzt durch den von Bundesministerin Aigner angeforderten Redebeitrag des AfW auf der Fachtagung „Anforderungen an die Finanzvermittlung“ des Verbraucherschutzministeriums am 10.03.2009.

Nunmehr hat das Ministerium die auf seiner Internetseite abrufbare „Checkliste und Beratungsprotokoll für Verbraucher“ vorgestellt. Diese ist angelehnt an ein bereits zuvor bekanntes Muster der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Es wird leider erneut ein bereits mehrfach durch den AfW angesprochenes Defizit sichtbar: Die für Versicherungsvermittler bereits verpflichtende und für Kapitalanlagevermittler geforderte Qualifikation ist auch bei den Mitarbeitern der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet. Nur so ist erklärlich, dass wesentliche Punkte – die ein guter und qualifizierter Berater unbedingt zu beachten hat – nicht in die Checkliste eingeflossen sind. Das Thema Absicherung ist hier u. a. komplett ausgeblendet.

Geschäftsführender Vorstand des AfW und Fachanwalt Norman Wirth hierzu: „Die Prämisse dieser Checkliste ist doch, dass ein unerfahrener Kunde eine Geldanlageberatung wünscht. Ein guter Berater würde an erster Stelle erfragen, ob – bevor eine Geldanlage gezeichnet wird – die Grundrisiken, wie Berufsunfähigkeit, private Haftpflicht etc. abgesichert sind. Hierauf geht jedoch weder die Checkliste noch das Beratungsprotokoll ein. Ich halte das für einen eklatanten Fehler, der jeden unabhängigen Allfinanzberater in die Haftung treiben würde, wenn er sich allein auf diese Checkliste verlassen würde.“

Als größter Interessenverband unabhängiger Finanzdienstleister bedauert der AfW, dass bei der Erstellung dieser Checkliste anscheinend nur die Verbraucherzentralen involviert waren. „Der grundlegende Ansatz der Liste ist falsch. Somit werden die Verbraucherinteressen nicht ausreichend berücksichtigt.“, so AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Der Ansatz, zuerst zu schauen, welches Kapital für welche Zwecke gebildet werden muss, um daraus den Spar- oder Anlageprozess zu bestimmen, wird leider komplett ausgeblendet. So fehlt die eigentliche Frage, wie viel der einzelne Verbraucher sparen oder anlegen sollte, um seine Ziele zu erreichen.“ so Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme weiter.

Der AfW wird für eine Überarbeitung dieser Checkliste dem Ministerium mit seiner Kompetenz zur Verfügung stehen, um so zu einem wirklich großen Wurf beizutragen.



Tel.: (030) 2045 4403
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E-Mail: office@afw-verband.de

AfW- Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
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Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1700 Unternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und –vertreter, Kapitalanlage– und Finanzvermittler sowie Finanzinstitute.