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03.11.2006 - dvb-Presseservice

Sterbehilfe: Klarstellung der gesetzlichen Regelungen gefordert

bpa begrüßt Beschlüsse des Deutschen Juristentages

Eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe hat kürzlich der 66. Deutsche Juristentag in Stuttgart gefordert. Damit wird deutlich, dass es wei-terhin erhebliche Rechtsunsicherheit gibt.

„Es ist erfreulich, dass inzwischen bundesweit über die Fortführung le-benserhaltender Maßnahmen diskutiert wird“, so Herbert Mauel, Geschäfts-führer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen sind sowohl gesetzlich als auch vertraglich zu einer aktivierenden Pflege ver-pflichtet. Dies bedeutet ein ständiges Bemühen um die Erhaltung oder den Ausbau vorhandener Fähigkeiten sowie um die Verhinderung von Krank-heit, Einschränkung oder Behinderung.“

„Bei der Frage um Leben und Tod darf keinesfalls eine rechtliche Grauzone akzeptiert werden“, so Herbert Mauel. „Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern in Pflegeheimen nicht zumutbar, einerseits aktivierende Pflege leis-ten zu wollen und hierzu auch verpflichtet zu sein, andererseits lebenserhal-tende Maßnahmen bewusst einzustellen. Dieser Konflikt würde insbesonde-re in einem Pflegeheim wohl kaum als Einzelfall auftreten.“



Geschäftsführung
Herr Herbert Mauel
Tel.: (030) 30 87 88 60
Fax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de

bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
Deutschland
http://www.bpa.de