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03.11.2006 -
dvb-Presseservice
Sterbehilfe: Klarstellung der gesetzlichen Regelungen gefordert
bpa begrüßt Beschlüsse des Deutschen Juristentages
Eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe hat kürzlich der 66. Deutsche Juristentag in Stuttgart gefordert. Damit wird deutlich, dass es wei-terhin erhebliche
Rechtsunsicherheit gibt.
„Es ist erfreulich, dass inzwischen bundesweit über die Fortführung le-benserhaltender Maßnahmen diskutiert wird“, so Herbert Mauel, Geschäfts-führer
des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt. „Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Pflegeheimen sind sowohl gesetzlich als auch vertraglich zu einer aktivierenden Pflege ver-pflichtet. Dies bedeutet ein ständiges Bemühen um die Erhaltung oder den Ausbau vorhandener
Fähigkeiten sowie um die Verhinderung von Krank-heit, Einschränkung oder Behinderung.“
„Bei der Frage um Leben und Tod darf keinesfalls eine rechtliche Grauzone akzeptiert
werden“, so Herbert Mauel. „Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern in Pflegeheimen nicht zumutbar, einerseits aktivierende Pflege leis-ten zu wollen und hierzu auch verpflichtet zu
sein, andererseits lebenserhal-tende Maßnahmen bewusst einzustellen. Dieser Konflikt würde insbesonde-re in einem Pflegeheim wohl kaum als Einzelfall auftreten.“
Geschäftsführung
Herr Herbert Mauel
Tel.: (030) 30 87 88 60
Fax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
Deutschland
http://www.bpa.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sterbehilfe-Klarstellung-der-gesetzlichen-Regelungen-gefordert-ps_2834.html