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05.03.2014 - dvb-Presseservice

Steuererklärung 2013: Steuern sparen mit Riester- und Basis-Renten

Wer privat für das Alter vorsorgt, sollte auch die Steuererklärung im Blick haben. Denn der Staat räumt der privaten Altersvorsorge Steuervorteile ein. Riester- und Basis-Sparer können dadurch ihre Steuerlast vermindern. Der Versicherungsverband GDV zeigt, wie Sparer die Steuerersparnis erhalten und wie hoch sie sein kann.

Steuern sparen mit der Riester-Rente
Der Staat fördert die Riester-Rente einerseits über die jährlichen Zulagen und andererseits über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Konkret heißt das: Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob über die Zulage hinaus eine Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug gewährt werden kann.

Die Höhe der steuerlichen Ersparnis über den Sonderausgabenabzug hängt unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Maximal können pro Jahr 2.100 Euro abzüglich der Zulagen steuerlich abgesetzt werden.

Was muss ich als Kunde tun, um die Steuerersparnis zu erhalten?
1. Riester-Sparer müssen gegenüber dem Anbieter ihrer Riester-Police einwilligen, dass dieser die Höhe der Beiträge an die Finanzverwaltung elektronisch weiterleiten darf.

2. Bei der Steuererklärung sollten Riester-Sparer die Anlage "AV" (=Altersvorsorgebeiträge) ausfüllen. Dort können sie die in die Riester-Rente eingezahlten Beiträge eintragen.

Steuern sparen mit der Basis-Rente (Rürup-Rente)
Der Staat fördert die Basis-Rente ausschließlich über hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Direkte Zulagen wie bei der Riester-Rente gibt es hier nicht. Die Beiträge für die Rürup-Rente können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Bei der Steuerklärung können maximal 76 Prozent der Einzahlungen in die Basis-Rente abgesetzt werden. Für Ledige bedeutet das, dass sie maximal 15.200 Euro absetzen können, Verheiratete maximal 30.400 Euro.

Tipp: Beiträge zur Basis-Rente in Steuererklärung eintragen
Die in eine Basis-Rente eingezahlten Beiträge müssen in der Steuererklärung in der "Anlage Vorsorgeaufwand" unter Punkt 7 ("Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen") eingetragen werden.

>> Rechenbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Versicherungsverbandes GDV.de.



Presse + Information
Christian Lübke
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die 464 Mitgliedsunternehmen mit rund 214.000 Beschäftigten und Auszubildenden bieten durch 460 Millionen Versicherungsverträge umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen.