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18.05.2007 -
dvb-Presseservice
Steuererklärung – Fristen beachten!
ARAG Experten erinnern an die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung. Wer sich selbst um seine Veranlagung zur Einkommensteuer 2006 kümmert, umgangssprachlich oft noch Lohnsteuer-Jahresausgleich
genannt, sollte die notwendigen Formulare bis einschließlich 31. Mai dieses Jahres beim zuständigen Finanzamt abgeben. Wer die Steuererklärung einem Profi, also seinem Steuerberater überlässt, hat
etwas länger Zeit.
Steuern sparen
Besonders lohnend ist die Abgabe der Steuererklärung laut
ARAG Experten für Arbeitnehmer, die hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Werbungskosten sind zum
Beispiel Fahrten zur Arbeit und doppelte Haushaltsführung, aber auch
Arbeitsmittel, Bewerbungskosten und Fortbildungsmaßnahmen. Sonderausgaben sind
klassischer Weise Spenden, und unter außergewöhnlichen Belastungen versteht man
unter anderem Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehörige und
Ausbildungsfreibeträge für Kinder aber beispielsweise auch Kuren.
Steuererklärung „light“
Seit 2006 gibt es in manchen Bundesländern
auch die Möglichkeit einer vereinfachten Steuererklärung. Das zweiseitige
Formular eignet sich für Arbeitnehmer, die außer Lohn, Gehalt oder
Ersatzleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld) keine Einkünfte haben und nur
wenige Werbungskosten geltend machen wollen. Können aber zum Beispiel ein
heimisches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Unterstützungszahlungen
für Angehörige geltend gemacht werden, reicht die Steuererklärung „light“ nicht
aus. Um in so einem Fall alle Steuersparchancen auszunutzen, kommt man um das
Ausfüllen des vierseitigen Mantelbogens und der verschiedenen Anlagen nicht
herum.
ELSTER
Um den Steuerzahlern und den Finanzverwaltungen eine
wahre Flut an Formularen und Vordrucken zu ersparen, gibt es seit einiger Zeit
das Projekt ELSTER. Damit ist nach Auskunft der ARAG Experten keineswegs der
diebische Vogel, sondern vielmehr eine Elektronische Steuererklärung gemeint.
Die kostenlose Software verfügt über einige nützliche Funktionen; sie prüft die
Angaben automatisch auf Plausibilität und berechnet die Steuer. So eine
Steuererklärung kann dem Finanzamt dann auch elektronisch übermittelt werden.
Weil ELSTER auch beim Finanzamt die Bearbeitung erleichtert, werden diese
Steuererklärungen sogar bevorzugt behandelt. ELSTER und die vereinfachte
zweiseitige Steuererklärung schließen sich nach Angaben der ARAG Experten
allerdings gegenseitig aus. Weitere Informationen sowie Formulare und Vordrucke
finden sich auch unter www.finanzamt.de .
Die ARAG Experten verweisen auf einige laufende Musterverfahren, die
den Steuerzahlern zukünftig noch mehr Steuersparchancen eröffnen.
- Das
Bundesverfassungsgericht prüft, ob es verfassungswidrig ist, dass es seit Anfang
2007 die Pendlerpauschale erst ab dem 21. Kilometer gibt (BVerfG, 2 BVL
1/07).
- Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ebenfalls darüber, ob
das Ehegattensplitting auch von eingetragene gleichgeschlechtliche
Partnerschaften in Anspruch genommen werden kann (BVerfG, 2 BvR
909/06).
- Auch der Bundesfinanzhof beschäftigt sich mit
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Zu entscheiden ist, ob homosexuelle
Paare Anspruch auf den Freibetrag von Ehegatten bei der Erbschaftssteuer haben
(BFH, II R 43/05 und II R 56/06).
- Der BFH hat außerdem zu klären, ob
getrennt Lebende hohe Reisekosten zum Besuch ihrer Kinder als außergewöhnliche
Belastung absetzen können (BFH, III R 55/05 und III R 30/06).
- Das
Bundesverfassungsgericht ist darüber hinaus mit der Klärung beschäftigt, ob der
Staat den Solidaritätszuschlag unbefristet erheben darf (2BvR
1708/06).
Download des Textes unter: www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/job/
Übrigens:
Die aktuellen Rechtstipps der ARAG Rechtsschutzversicherung gibt es jetzt auch
zum Hören. Die informativen und unterhaltsamen Meldungen sind auf der ARAG
Website www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/podcast/index.shtml
als Audiodatei im MP3-Format abrufbar.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Steuererkl%E4rung-%96-Fristen-beachten-ps_4719.html