Steuererleichterung für offene Immobilienfonds in Abwicklung

Anleger, deren offene Immobilienfonds im Rahmen der Auflösung auf die Depotbank übergehen, müssen sich künftig nicht mehr über doppelte Grunderwerbsteuern ärgern. Der Bundestag rückte eine Ungleichbehandlung gerade.

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