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02.02.2010 - dvb-Presseservice

Steuerliches Aus für Verzicht auf Future Service

Am 17.12.2009 hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen per Erlass festgelegt, dass der Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf den Future Service seiner Pensionszusage nicht mehr steuerunschädlich möglich ist. Darauf weist das bAV-Beratungshaus febs Consulting in seinem neuesten Newsletter hin. Nach Meinung des Finanzministeriums stellt eine Pensionszusage einen einheitlichen Vermögenswert dar, der nicht in einen erdienten und einen nicht erdienten Teil aufgeteilt werden kann. Somit sei auch die gängige Praxis, mit Hinweis auf H 40 KStR Pensionszusagen auf den erdienten Teil einzufrieren hinfällig bzw. führt zu einer lohnsteurpflichtigen verdeckten Einlage. Weitere Details zum Erlass bietet febs unter http://www.febs-consulting.de/aktuelles.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
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