Druckversion
Anzeige
04.09.2006 - dvb-Presseservice

„Steuerprivileg“ nicht in Gefahr

Zum 1. Januar 2005 wurde das über Jahrzehnte bewährte „Steuerprivileg“ bei Kapitalversicherungen weitgehend abgeschafft. Deshalb ist es verständlich, dass Millionen von Menschen in Deutschland noch bis einschließlich Silvester 2004 eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben. Durch diese gute Entscheidung dürfen später, bei Vertragsende, die in der Ablaufleistung bzw. Kapitalabfindung enthaltenen (Zins)Überschüsse brutto für netto, also völlig steuerfrei, eingenommen werden. Doch wie sind die steuerlichen Vorgaben, wenn der Versicherungsnehmer sich vor Vertragsende einen Teil der zuvor erwirtschafteten Zinsen auszahlen lässt? Mit dieser Frage musste sich in letzter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigen. Antwort unter dem Aktenzeichen VIII R 87/03: Zwischenzeitlich ausgezahlte Zinsen können auch dann steuerfrei sein, wenn der Versicherungsvertrag wie gewohnt weiterläuft. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist allerdings, dass zuvor mindestens zwölf Jahre nach Abschluss des Vertrags vergangen sind.



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
Deutschland
www.ovb.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Steuerprivileg-nicht-in-Gefahr-ps_2252.html