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04.10.2007 - dvb-Presseservice

Steuerprivileg von Lebensversicherungen

(OVB) Bei Lebensversicherungsverträgen, die bis einschließlich Silvester 2004 abgeschlossen wurden, gilt nach wie vor das so genannte Steuerprivileg. Dies bedeutet: Sofern die Police eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und nicht weniger als fünf Jahre lang Beiträge gezahlt worden sind, bleiben die in der späteren Ablaufleistung enthaltenen Überschüsse steuerfrei. So weit die Theorie, die sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt hat. In der Praxis allerdings gibt es bisweilen das eine oder andere Problem. Nämlich sobald die Police als Sicherheit für ein Darlehen verwendet wird. Dann ist besagtes Steuerprivileg gefährdet. Um einen solchen Fall ging es in einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Geprüft werden musste, ob die Steuerfreiheit der Überschüsse auch noch Bestand hat, falls die Police im Rahmen eines Avalkredits (also einer Bürgschaft) eingesetzt wird. Das zuständige Finanzamt verneinte die Steuerfreiheit, der BFH jedoch sah die ganze Sache anders. Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII R 27/05: Auch in einem solchen Fall greift das Steuerprivileg.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.