Anzeige
05.12.2005 - dvb-Presseservice

Steuervorteil dank Rürup-Rente

Verbindung mit Berufsunfähigkeitsschutz sinnvoll

Mit der Rürup-Rente bietet Vater Staat eine subventionierte Möglichkeit, eine freiwillige private Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente aufzubauen. Die auch Basis- oder Leibrente genannte Rürup-Rente soll die Grundversorgung im Alter verbessern. Als Anreiz dienen nicht wie beim Riester-Modell Zulagen, sondern eine Steuerersparnis. Jeder Vorsorgesparer kann einen Teil der Beitragszahlungen als Sonderausgaben geltend machen.

„In erster Linie profitieren Selbstständige und Freiberufler mit hoher Steuerbelastung von der Rürup-Vorsorge. Da diese Personenkreise die früher eingeführte Riester-Rente nicht nutzen dürfen, wurde die Rürup-Rente speziell für sie konzipiert. Aber auch für Arbeitnehmer steht diese Vorsorgeoption offen und stellt eine interessante Variante der Zusatzrente dar. Besonders sinnvoll erscheint die Rürup-Rente in Verbindung mit dem Baustein Berufsunfähigkeitsschutz“, so AWD-Vorsorgeexperte Ronald Eger.

Steuerliche Behandlung der Beiträge. Die Rahmenbedingungen der Verträge, die unter die Rürup-Rente fallen, sind eng gefasst: Es ist die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorgeschrieben - eine Einmalauszahlung zu Rentenbeginn ist nicht erlaubt. Die Rentenzahlung setzt die Vollendung des 60. Lebensjahres voraus. Ansprüche aus einem Rürup-Vertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Daher die Bezeichnung Leibrente! Um Familienangehörige doch finanziell abzusichern, erlauben zahlreiche Rürup-Produkte einen Hinterbliebenenschutz optional einzubauen. Anspruch auf vorzeitige Auszahlung haben Steuerpflichtige nicht. Die Einzahlungen werden variabel gehandhabt. Ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich spielt keine Rolle. Selbst zusätzliche Einzahlungen neben den laufenden Beiträgen sind in der Regel möglich.

Wie hoch die Steuerersparnis tatsächlich ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für sämtliche Sparer gilt der 2005 neu geschaffene Sonderausgabenabzug mit einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Darunter fallen nicht nur Beiträge zur Rürup-Rente, sondern auch zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und zu berufsständischen Versorgungswerken. Hier liegt der Vorteil für Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich versichert sind und die Höchstgrenze voll ausnutzen können. Doch zunächst sind im Jahr 2005 lediglich 60 Prozent der Beiträge, höchstens 12.000 Euro, abzugsfähig. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um zwei Punkte, so dass 100 Prozent (20.000 Euro pro Person) im Jahr 2025 steuerlich begünstigt behandelt werden. Schlussendlich hängt es dann vom persönlichen Steuersatz ab, wie hoch die Steuerersparnis ausfällt.

Option Berufsunfähigkeitsschutz. Bei der Beitragsverwendung wählt der Vorsorgesparer zwischen klassisch, fondsgebunden oder einer Mischform. AWD empfiehlt die interessante Möglichkeit zu prüfen, die Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeitsschutz zu kombinieren. Denn das Risiko der Berufsunfähigkeit ist heute präsenter denn je. Statistisch scheidet jeder Vierte vorzeitig aus dem Berufsleben aus - Hauptursache sind dabei psychische Erkrankungen. Leider wird dieses Risiko dennoch unterschätzt und zu selten abgesichert. „Im Rahmen eines Rürup-Vertrags bietet sich eine gute Gelegenheit, Vorsorge und Zusatzrente in einem Vertrag abzudecken. Und das Ganze auch noch steuerlich gefördert“, so Ronald Eger.

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 51 Prozent des Rürup-Beitrags in die Hauptversicherung für die Rente fließen - während der Restbeitrag für den angekoppelten Berufsunfähigkeitsschutz verwendet werden darf. Der Fiskus beteiligt sich somit an der privaten Altersvorsorge und dem Berufsunfähigkeitsschutz, wenn die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Weiterer Vorteil der Kombination: Kommt es tatsächlich zur Berufsunfähigkeit (BU) vor Eintritt in die Altersrente, erhält der Versicherte nicht nur seine BU-Rente, sondern es greift auch eine Beitragsfreistellung zur Hauptversicherung. Die Beiträge des Rürup-Anteils übernimmt dann der Versicherer. So ist die Basisrente gesichert und der vorzeitige ungewollte Ausstieg aus dem Berufsleben wird nicht zusätzlich erschwert.



Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stafan Suska
Tel.: 0511/9020-5560
Fax: N.N.
E-Mail: stefan.suska@awd.de

AWD Holding AG
N.N.
0 N.N.
Deutschland
http://www.awd.de

Download

AWD Rürup-Rente.pdf (1194,34 kb)  Herunterladen
Rürup-Rente.rtf (11,98 kb)  Herunterladen