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02.12.2009 - dvb-Presseservice

Stichtag 30.11. verpasst? Sonderkündigungsrecht nutzen / Ausstiegsmöglichkeiten aus alter Kfz-Versicherung

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Kfz-Haltern, auch nach dem Stichtag 30.11. aus der alten Autoversicherung  auszusteigen. Es steht jedem zu, dessen Gesellschaft die Beiträge  erhöht oder die Vertragsbedingungen zu seinem Nachteil ändert. Dazu  gehört auch, wenn der Versicherer das Fahrzeug in eine andere  Regional- oder Typklasse einordnet.

"Es gibt keine Vorschrift, die den Versicherungen diktiert, wann  sie über die Tariferhöhung informieren müssen. Wirksam wird die  Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Beitragserhöhung wirksam  wird", sagt Versicherungsexpertin Sabine Goebel vom Vergleichsportal  Aspect Online. Die Gesellschaft müsse den Kunden auf dieses  Kündigungsrecht in der neuen Beitragsrechnung aufmerksam machen.

Wichtig ist dabei, auf Post vom aktuellen Versicherer zu achten.  Ab Zustellung der Mitteilung über eine Beitrags- oder  Vertragsänderung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat lang.  Die schriftliche Kündigung muss sich eindeutig auf die  Beitragserhöhung beziehen, ansonsten kann der Versicherer eine  Kündigung ablehnen. Wer bereits an die bisherige Kfz-Versicherung  Beiträge überwiesen hat, kann diese zurückverlangen.

Den Vergleich finden Sie hier:  http://www.aspect-online.de/kfz-versicherung



Herr Christian Minaty
Tel.: 0821.2 47 47 27
Fax: 0821.2 47 47 88
E-Mail: christian.minaty@aspect-online.de

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