Anzeige
25.11.2011 - dvb-Presseservice

Stimmungsvoll, aber nicht ungefährlich: die Weihnachtszeit

Wenn es draußen früh dunkelt, beginnt für manche die gemütlichste Zeit im Jahr: die Weihnachtszeit. Geschmückte Tannengestecke und Plätzchen kommen auf den Tisch – und natürlich brennende Kerzen. Die Württembergische Versicherung, Teil des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, wirft einen Blick auf das weihnachtliche Treiben.

Unzählige Brandschäden registrieren Feuerwehren jedes Jahr im Dezember. Auf die Weihnachtstage folgt die nicht minder gefährliche Silvesternacht, bei der sich so mancher Feuerwerkskörper verirrt und Schäden an Haus und Mobiliar anrichtet – sofern sich ein geöffnetes Fenster als unfreiwilliges Ziel findet.

Insbesondere Wohngebäude- sowie Hausratversicherungen regulieren Gebäude- und Mobiliarbrände, die durch entflammte Adventsgestecke, Tischdecken, Gardinen, Christbäume oder Feuerwerkskörper entstehen. Über die Höhe einer Schadenübernahme – welche Versicherungsunternehmen unter genauer Würdigung jedes Einzelfalles festlegen – entstehen vereinzelt Differenzen zwischen Versicherungsnehmer und Assekuranz. Dies beispielsweise dann, wenn Kerzen unbeobachtet brennen – auch eine nur kurze Abwesenheit, während im Wohnzimmer brennende Kerzen ein Feuer entfachen, kann bereits die sogenannte „grobe Fahrlässigkeit“ bedingen, bei der Versicherungen einen Schaden nicht mehr in voller Höhe übernehmen. Grundsätzlich jedoch lassen sich Haus und Einrichtung gegen Brandschäden sowie Schäden durch Löschwasser umfassend versichern.

Ein weiteres klassisches Versicherungsthema rund um die Weihnachtszeit sind von Unternehmen ausgerichtete Weihnachtsfeiern. Mitarbeiter sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem direkten Weg zur Weihnachtsfeier versichert – unabhängig davon, ob die Feier auf dem Unternehmensgelände, in einem anderen Gebäude – beispielsweise einer Stadthalle – oder auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt durchgeführt wird.

Der gesetzliche Versicherungsschutz endet, wenn das ausrichtende Unternehmen die Feier offiziell beendet. Nicht gesetzlich unfallversichert sind Gruppen getrennt Feiernder, die sich von der eigentlichen Unternehmensveranstaltung absetzen und privat oder nach Ende der offiziellen Weihnachtsfeier auf die Feiertage anstoßen.

Obwohl auch der direkte Heimweg von einer durch den Arbeitgeber ausgerichteten Weihnachtsfeier dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegt, sind Unfälle, die vorrangig durch Alkohol ausgelöst werden, durch diese Versicherung nicht abgedeckt. Die Folgen solcher Ereignisse reguliert auch eine private Unfallversicherung in der Regel nicht.



Herr Dr. Immo Dehnert
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Tel.: +49 (0)711 - 662-721471
Fax: +49 (0)711 - 662-721334

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
http://www.ww-ag.de

Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.