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15.04.2011 - dvb-Presseservice

Strategische Kooperation: Führungskräfteverband Chemie(VAA)nun Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.(BRBZ)

Am 1. April 2011 sind die im Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der Chemischen Industrie e. V. (VAA) zusammengeschlossenen Chemie-Führungskräfte dem Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) als Mitglied beigetreten. Ziel dieser strategischen Partnerschaft ist, die Sensibilisierung für die Komplexität der Materie der betrieblichen Altersversorgung (bAV) voranzutreiben.

Als Berufsverband und Berufsgewerkschaft vertritt der VAA die Interessen der Führungskräfte – akademischer, außertariflicher und Leitender Angestellte – in der Chemischen Industrie und den angrenzenden Branchen. Mitrund 30.000 Mitgliedern aus allen Berufsgruppen ist der VAA der größte Führungskräfteverband Deutschlands.

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche neue und für große Teile der VAA-Mitgliedschaftrelevante Problemfelder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erwachsen.

In der Kooperation zwischen VAA und BRBZ wird nun das Know-how und die Sachkompetenz beider Verbände zum Wohle ihrer Mitglieder gebündelt und miteinander vernetzt.

Auf dem diesjährigen „2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2011“ am 27. Mai 2011 in Köln wird der BRBZ sämtliche arbeits- und haftungsrelevanten Themen vertiefen. Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle Berufsrechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung.

Über den »2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung«:

Thema: Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin: 27. Mai 2011 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Köln, Dorint An der Messe Köln
Anmeldung und Rahmendaten: www.brbz-kongress.de

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Berufsrechtsfragen in der bAV.

Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW) und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.

Sein Thema: Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung.

Prof. Dr. Martin Henssler, geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.

Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, »Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche Stellungnahme:Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?«

Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.

Sein Thema: »Unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche Altersversorgung.«

Prof. Dr. Hanns Prütting,
Professur für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln. Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln: Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer.

Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht – Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.

Prof. Dr. Volker Rieble,
Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.

Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung«.

Jens Intemann,
Richter am Niedersächsischen Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/ Körperschaftsteuer- und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/ Heuer/Raupach und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für Finanz- und Steuerrecht.

Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Neueste Rechtsprechung zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.

Moderation: Dr. Volker Römermann.

Weitere Informationen über den Verband und den Kongress finden Sie unter:
www.brbz-kongress.de
und www.brbz.de.



Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Herr Detlef Lülsdorf
Tel.: 0221 168 00 61 – 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.