Streit um 22.000 Euro zu niedrige Azubi-Vergütung

11.5.2015 – Eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe die Beträge einschlägiger Tarifverträge um mehr als 20 Prozent unterschreitet, ist in der Regel unangemessen niedrig. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2015 hervo ...

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