Streit um Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Ist eine Klausel in Versicherungs-Bedingungen mehrdeutig, so ist sie im Schadenfall zu Gunsten des Versicherten auszulegen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. November 2014 hervor (23 S 3/14).

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