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12.05.2010 - dvb-Presseservice

Stromausfall im Kühlraum

Zusatzversicherung für Kühlgut bietet finanziellen Schutz für das Gastgewerbe

Lebensmittel und deren Qualität sind für Gastronomiebetriebe von grundlegender Bedeutung. Besonders leicht Verderbliches wie Fleisch, Fisch oder Milchprodukte muss nicht nur beim Einkauf sorgsam ausgesucht, sondern auch angemessen gelagert werden. Kühlräume und Kühlgeräte sind die beste Wahl, um Tiefkühlkost bei Minusgraden und frische Lebensmittel bei Temperaturen zwischen vier und 13 Grad aufzubewahren. So bleiben Lebensmittel bis zur Zubereitung der Speisen frisch - und Gäste stets zufrieden. Fällt das Kühlgerät jedoch aus, kann das für den Gastronom verheerende finanzielle Folgen haben.

Schäden am Kühlraum verderben Lebensmittel -und das Geschäft

Ohne entsprechende Kühlung taut Tiefkühlgut auf und verdirbt. Auch frische Lebensmittel sind ungekühlt nur kurzzeitig haltbar. Dem Gastronom entstehen bei einem defekten Kühlgerät erhebliche Kosten: Er muss nicht nur verdorbene Lebensmittel entsorgen und ersetzen. Zusätzlich empfiehlt sich oft auch eine professionelle Reinigung und Desinfektion des Kühlraumes, damit sich keine Krankheitserreger bilden und ausbreiten können. "Mitunter ist die Bewirtung der Gäste im Falle eines Kühlgutschadens nur eingeschränkt oder gar nicht möglich", sagt Guido Stier, Direktor Industrie und Firmenkunden Sach von AXA. "Die Folgen können von Umsatzeinbußen bis zur vorübergehenden Schließung des Betriebes reichen."

Mit der richtigen Versicherung auf der sicheren Seite

Daher ist eine zusätzliche Versicherung von Kühlgut für Gastronomen empfehlenswert. AXA bietet im Rahmen des Versicherungskonzepts Profi-Schutz den Versicherungsbaustein "Kühlgut" an, der sich in die Sachversicherung integrieren lässt. Funktioniert das Kühlgerät zum Beispiel nicht mehr, weil die öffentliche Stromversorgung ausfällt, übernimmt die Versicherung alle Kosten, die durch Schäden an den gelagerten Lebens- und Genussmitteln entstehen. Außerdem zahlt sie für die Entsorgung des verdorbenen Kühlguts sowie für die Reinigung und Desinfektion des Kühlgerätes bis zu einer Entschädigungsgrenze von 20.000 Euro. Die Wiederbeschaffung von Lebensmitteln sowie die Wiederaufnahme des Gästebetriebes sind somit schnell und unkompliziert möglich - zur Zufriedenheit des Gastronomen und seiner Gäste.

Wichtige Ergänzung für Lebensmittel verarbeitende Betriebe

Muss ein Betrieb auf Anordnung der Gesundheitsbehörde schließen, kann das fatale Folgen für den Gastronomen haben. Eine Betriebsschließungsversicherung sichert lebensmittelverarbeitende Betriebe finanziell ab: Sie übernimmt alle Aufwände wie Ertragsausfall, fortlaufende Personalkosten und auch Kosten für die Entseuchung.

AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
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