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07.01.2009 - dvb-Presseservice

Studie zum Finanzvertrieb: AfW weist pauschale Vorwürfe zurück

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. weist pauschale Vorwürfe seitens der Politik zurück. Aufgrund einer Studie des Verbraucherschutzministeriums wird Finanzvermittlern vorgeworfen, „viel zu oft“ das Vertrauen der Anleger enttäuscht zu haben. Zudem würden Provisionsinteressen im Vordergrund der Beratung stehen.

„Pauschale Verunglimpfungen weisen wir deutlich zurück. Wir erwarten eine differenzierte Betrachtung der Beratungsqualität aller am Markt beteiligten Vertriebsformen.“, so AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Die Politik sollte sich im Rahmen der Finanzkrise zunächst einmal darauf konzentrieren, die Finanzmarktaufsicht schlagkräftig zu machen. Der von Banken und Versicherungen unabhängige Finanzdienstleister ist nun wirklich nicht schuld an der aktuellen Finanzkrise sondern leistet einen großen Beitrag zur Altersvorsorge in Deutschland. Er darf nicht tot reguliert werden.“ so Rottenbacher weiter.

Die von Verbraucherschutz-Ministerin Aigner (CSU) pauschal geforderte Umkehr der Beweislast bei der Vermittlung von Finanzprodukten wird jedenfalls durch den AfW keinesfalls mitgetragen. Dies würde eine nicht vertretbare Ausnahme im deutschen Rechtssystem darstellen und ungerechtfertigten Klagen Tür und Tor öffnen. Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW hierzu: „Jeder Finanzdienstleister hätte damit vor Gesetzt grundsätzlich einmal falsch beraten oder vermittelt und müsste dann die Richtigkeit seines Handelns beweisen. Eine derartige Vorverurteilung einer ganzen Branche kann nicht hingenommen werden! Die derzeit hierzu vorhandenen gesetzlichen und durch die Gerichte entwickelten Regelungen sind mehr als ausreichend.“

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. steht für Qualität in der Finanzberatung. Er tritt daher schon lange dafür ein, dass die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten einheitlich gestaltet werden und der noch bestehende Flickenteppich abgeschafft wird. Insofern werden diese Teile der Studie ausdrücklich begrüßt.

„Wir stehen allen Vorschlägen offen gegenüber, die die Qualität der Beratung, die Wettbewerbsgleichheit und die Rechtssicherheit für unsere Mitglieder erhöhen.“ erläutert Rottenbacher die Position des Verbandes. „Wie auch schon in der Vergangenheit bringen wir uns daher gern in die politische Diskussion über die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Finanzdienstleistungsvertriebs ein.“



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Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1700 Unternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und –vertreter, Kapitalanlage– und Finanzvermittler sowie Finanzinstitute.