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17.08.2006 - dvb-Presseservice

Studiengebühren lassen den Fiskus kalt

Dieses Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen III G 137/05 dürfte Hunderttausende Eltern studierender Kinder gar nicht gefallen. Das höchste deutsche Steuergericht entschied nämlich, dass Vater und Mutter Studiengebühren nicht Steuern sparend geltend machen dürfen. Die finanzielle Belastung sei bereits durch die Gewährung eines Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags abgegolten. Diese Entscheidung ist umso misslicher, da immer mehr Bundesländer happige Studiengebühren verlangen (werden)



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