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01.03.2010 - dvb-Presseservice

Sturmschäden - ein Fall für die Versicherung

Das Orkantief Xynthia hat auch in Deutschland eine Spur der Verwüstung hinterlassen: Vielerorts knickten Bäume um, Dachziegel fielen herab und Baugerüste stürzten ein. Aber erst wenn das Unwetter vorüber ist, wird das Schadenausmaß richtig sichtbar. Orkanböen und starke Regenniederschläge können große Schäden an Gebäuden, Inventar und Fahrzeugen verursachen. Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Mehr als 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter betreffen die Wohngebäudeversicherung. Die Schadenpalette reicht von abgedeckten Dächern, beschädigten Schornsteinen, Satellitenanlagen oder Markisen. „Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden am Eigenheim auf. Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h. Wichtig ist, dass die Gefahr ’Sturm’ explizit mitversichert ist“, erläutert Rolf Mertens, Bereichsleiter Privatkundengeschäft Sach/Haftpflicht der ERGO Versicherungsgruppe.

Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Mobiliar

Wenn ein Baum durch einen Sturm das Dach beschädigt und der anschließend einsetzende Regen Schäden am Mobiliar verursacht, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert. Ersetzt werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln.

Beschädigtes Fahrzeug – Kasko bezahlt Reparatur

Durch Sturm herab fallende Dachziegel, Äste oder Hagelkörner können Schäden an geparkten Fahrzeugen verursachen. Für diese Schäden kommt die Kasko-Versicherung des Autohalters auf. Der Versicherungsnehmer hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten – der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet.

Schäden bei Nachbarn: Ein Fall für die Haftpflicht

Wenn Dachziegel das Nachbargebäude oder andere Fahrzeuge beschädigen oder Personen verletzt werden, kann dies schnell zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Hier hilft bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern die Privathaftpflicht oder bei Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung weiter.

Vollgelaufener Keller – nur bei Einschluss ’weitere Elementargefahren’

Gewitter können häufig zu ungewöhnlich starkem Regenniederschlag führen. Vollgelaufene und überschwemmte Keller können die Folge sein. „In einem solchen Fall greift die Hausrat- bzw. die Wohngebäudeversicherung nur, wenn das Risiko ‚Weitere Elementargefahren’ eingeschlossen wurde“, so Rolf Mertens. Ohne diesen besonderen Einschluss decken beide Versicherungen üblicherweise nur Überschwemmungen durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch ab.

Der Einschluss der „Weitere Elementargefahren“ ist für die Absicherung des privaten Besitzes von existentieller Bedeutung. Was viele nicht wissen: Starkregen verursacht inzwischen rund 50 Prozent der Überschwemmungsschäden. Betroffen sind also auch Gebäude, die weitab von Flüssen oder Gewässern stehen. Zu den „Weiteren Elementargefahren“ zählen u.a. auch Erdbeben und Schneelasten.

Was tun im Schadenfall?

Grundsätzlich gilt: Den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein abgedecktes Dach sollte notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe.
Zudem sollte der Schaden unverzüglich dem Versicherungsfachmann vor Ort gemeldet werden.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:

  • Versicherungsnummer angeben, falls zur Hand
  • Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • Erste Schätzung zur Schadenhöhe abgeben
  • Gegebenfalls Fotos vom Schaden anfertigen, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen mitteilen

Kostenlose Unwetterwarnung per SMS

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Deshalb bietet die Victoria in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst einen kostenlosen SMS Unwetter-Warnservice an. Per Kurzmitteilung wird zum Beispiel vor Starkregen und schweren Gewittern, orkanartigen Böen, extremem Schneefall und Eisglätte gewarnt. So haben die Abonnenten die Möglichkeit, rechtzeitig wichtige Vorkehrungen zu treffen und Schäden zu verhindern – indem sie beispielsweise das Auto in die Garage fahren, Fenster und Rollläden schließen oder die Gartenmöbel wegräumen. Interessierte können sich auf der Internetseite der Victoria kostenlos für den SMS-Dienst registrieren: www.victoria.de/service/unwetter.



Frau Dr. Claudia Wagner
Tel.: 0211/4937-2980
Fax: 0211/4937-3113
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
www.ergo.com

Über die Victoria
Die Victoria bietet ein alle Sparten umfassendes Angebot von Schaden/Unfall- und Lebensversicherung, Pensionskasse und Krankenversicherung, das durch eine umfassende Kooperation mit der HypoVereinsbank optimal ergänzt wird. Heute vertrauen über fünf Millionen Kunden den Versicherungsprodukten der Victoria für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf. 2008 erzielte die Victoria Beitragseinnahmen in Höhe von 4,3 Mrd. Euro. Über ihre Mitgliedschaft in internationalen Netzwerken betreut sie in der betrieblichen Altersversorgung und Industrieversicherung auch weltweit tätige Firmenkunden.

Die Victoria gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Im Rahmen der neuen Markenaufstellung der ERGO Versicherungsgruppe in Deutschland wird die Marke Victoria im Laufe des zweiten Halbjahres 2010 in der Marke ERGO aufgehen.
Mehr unter www.victoria.de