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22.01.2007 -
dvb-Presseservice
Sturmtief KYRILL: Versicherungen übernehmen Kosten für sturmbedingte Schäden
Sturmtief Kyrill ist im Anmarsch. Für den Nachmittag und Abend hat der
Deutsche Wetterdienst orkanartige Böen und Windgeschwindigkeiten von
bis zu 130 km/h im Nordwesten der Bundesrepublik angekündigt. Die AXA
Versicherung rät dazu, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. So sollten auf
Terrasse, Balkon oder Fensterbrett keine Gegenstände stehen, die ein
Sturm aufwirbeln oder umwerfen kann. Herunterfallende Blumenkübel
beispielsweise können nicht nur Sachschäden anrichten, sondern auch
Passanten in Gefahr bringen. Wer dennoch einen Schaden hat, sollte
diesen möglichst schnell seiner Versicherung melden.
Was die Versicherung zahlt
Sturm
beginnt nach der so genannten Beaufort-Skala ab Windstärke 9.
Versicherungen zeigen sich bei der Anerkennung von Sturmschäden jedoch
kundenfreundlicher: Sie zahlen bereits bei "stürmischem Wind" der
Stärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62
Kilometern pro Stunde. Vor solchen Schäden kann sich jeder schützen.
Für abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fensterscheiben und abgebrochene
Schornsteine sowie Folgeschäden durch eindringenden Niederschlag kommt
die Wohngebäudeversicherung auf. "Einige Versicherungen decken auch
Schäden an Gebäudezubehör wie Antennen, Satellitenschüsseln oder
Markisen ab", erklärt Experte Daniel Meiß von der AXA Versicherung.
Deren Wohngebäudeversicherung zahlt auch für umgekippte Bäume, die nach
einem Sturm beseitigt werden müssen. Die Hausratversicherung ersetzt
Schäden am Wohnungsinventar.
Folgeschäden vermeiden
Bei
undichten Dächern und eingeschlagenen Fensterscheiben kommt es schnell
zu Folgeschäden. Beschädigt eindringende Nässe zum Beispiel teure
Teppiche oder wertvolle Möbel, kommt dafür die Hausratversicherung auf.
Dabei sollte der Versicherte die Folgeschäden möglichst gering halten.
Deshalb sollte man Beschädigungen unmittelbar nach dem Sturm zumindest
provisorisch abdichten.
Auch Schäden an Autos sind versichert
Beschädigungen
an Autos und Motorrädern deckt die Teilkasko-Versicherung ab. Sie
übernimmt die Kosten, wenn beispielsweise ein Baum auf das Auto stürzt
oder herumfliegende Äste die Karosserie beschädigen. Größeren Schutz
bietet eine Vollkasko-Versicherung. Die zahlt auch für Beschädigungen
am eigenen Fahrzeug nach vom Sturm bedingten Fahrfehlern. In der Regel
zieht die Kaskoversicherung eine individuell vereinbarte
Selbstbeteiligung ab.
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
Versicherungsexperte
Daniel Meiß von AXA empfiehlt, vor Stürmen die entsprechenden
Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen: Wenn der Wetterbericht einen Sturm
ankündigt, sollte man alle Fenster und Türen fest schließen,
Blumenkübel und andere Gartenutensilien in Sicherheit bringen oder
befestigen. Wer in den nächsten Tagen in Urlaub fährt, kann außerdem
dafür sorgen, dass Freunde, Nachbarn oder Verwandte nach Stürmen im
Haus oder der Wohnung nach Beschädigungen sehen können. So lässt sich
ein möglicher Schaden zumindest begrenzen.
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Frau Sabine Friedrich
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
Deutschland
www.AXA.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Sturmtief-KYRILL-Versicherungen-%FCbernehmen-Kosten-f%FCr-sturmbedingte-Sch%E4den-ps_3507.html