Swiss Life Thema des Monats: Alterseinkünfte und Steuern (Teil 1)
Vorsorge-Know-how: Das Alterseinkünftegesetz und seine Tücken
Seit dem
Jahr 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz: Berufstätige werden steuerlich
entlastet, indem sie in Versicherungen und Vorsorge investiertes Geld in
steigendem Maße absetzen können. Im Gegenzug müssen Rentner wie auch Pensionäre
ihre Alterseinkünfte versteuern und Geld an den Fiskus abführen. Welches
Vorsorgeprodukt wie gefördert bzw. besteuert wird, hängt davon ab, welcher
Kategorie es der Gesetzgeber zurechnet. Bei der Altersvorsorge sollte deswegen
auch immer der Aspekt „Steuern“ bedacht werden. Das Swiss Life Thema
des Monats April „Alterseinkünfte und Steuern“ beleuchtet unter www.swisslife.de/vorsorge
die finanziellen Auswirkungen der Rechtslage aus Sicht der Arbeitnehmer.
Im Mai folgt der zweite Teil: Alterseinkünfte und Steuern – Was Rentner
wissen sollten.
„Mit der Entscheidung für eine Art
der Altersvorsorge beeinflusst ein Arbeitnehmer bereits, welchen Anteil
seiner Versicherungsleistungen er als Rentner später versteuern muss. Denn
ob Riester-Rente oder private Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung
oder Kapitallebensversicherung – für verschiedene Versicherungstypen gelten
unterschiedliche Steuerregeln“, erklärt Jan Bade, Vertriebsmanager bei
Swiss Life in Deutschland. „Aus diesem Grund sollte man sich gründlich
beraten lassen, bevor man sich für eine bestimmte Vorsorgeform entscheidet.
Allerdings gilt es zu bedenken: Steuerersparnis ist nicht alles, was eine
verlässliche Altersvorsorge ausmacht.“
Für wen welche Vorsorge am besten geeignet
ist, hängt von den individuellen Anforderungen und Plänen ab. Beispielsweise
ist die Riester-Rente zwar für kinderreiche Familien grundsätzlich attraktiv.
Wer jedoch vom Ruhestand im sonnigen Süden träumt, fährt damit schlecht:
Auswanderer müssen nämlich die gesamte Förderung zurückzahlen. Außerdem
müssen Arbeitnehmer, die bereits in zehn oder zwölf Jahren aus dem Berufsleben
aussteigen wollen, andere Aspekte beachten als Berufseinsteiger. Welche
Vorsorgelösung wie gefördert bzw. besteuert wird und was es zu beachten
gilt, wird im 1. Teil des Themas „Alterseinkünfte und Steuern“ unter www.swisslife.de/vorsorge erklärt. Im Mai folgt Teil 2 mit weiteren
Empfehlungen
und Regelungen zu Alterseinkünften.
Frau Karin Stadler
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Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein.
Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mehr als 50.000 namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.
Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 780 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie
unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 22 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.