Swiss Life Thema des Monats: Alterseinkünfte und Steuern (Teil 2)
Vorsorge-Know-how: Das Alterseinkünftegesetz und was Rentner beachten sollten
Wer glaubt,
nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben keine Steuererklärung mehr machen
zu müssen, irrt: Nicht nur Pensionäre, auch immer mehr Rentner müssen Teile
ihrer Einkünfte an den Fiskus abführen. Dies bestimmt das Alterseinkünftegesetz,
das 2005 in Kraft getreten ist. Das Swiss Life Thema des Monats Mai „Alterseinkünfte
und Steuern Teil 2“ beleuchtet unter www.swisslife.de/vorsorge die finanziellen
Auswirkungen der Rechtslage aus Sicht der Rentner. Swiss Life erklärt,
was sich in den letzten Jahren steuerrechtlich für Ruheständler geändert
hat, gibt Tipps und veranschaulicht durch Rechenbeispiele die finanziellen
Folgen der Rentenreform.
„Früher mussten nur vergleichsweise
wenige Rentner Steuern zahlen. Beispielsweise diejenigen, die neben der
gesetzlichen Rente weitere Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hatten
oder als Witwen oder Witwer zwei hohe Renten erhielten“, erklärt Jan Bade,
Vertriebsmanager bei Swiss Life in Deutschland. „In Zukunft müssen weit
mehr Personen im Ruhestand eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das liegt
zum einen daran, dass immer mehr Erwerbstätige nicht nur auf die Leistungen
der gesetzlichen Rentenversicherung bauen, sondern zusätzlich freiwillig
für das Alter vorsorgen.
Zum anderen werden seit der Einführung
des Alterseinkünftegesetzes Berufstätige steuerlich entlastet, indem sie
in Versicherungen und Vorsorge investiertes Geld in steigendem Maße absetzen
können. Im Gegenzug müssen Rentner wie auch Pensionäre ihre Einkünfte versteuern
und Geld an den Fiskus abführen.“
Doch wer genau abgabepflichtig ist,
ist vielen Ruheständlern nicht klar. Oft sind sie nicht ausreichend informiert.
Auf jeden Fall sollten gut versorgte Rentner eine Steuererklärung erstellen,
um auf der sicheren Seite zu sein. Denn im Zweifel können bei Versäumnis
Nachzahlungen und sogar Bußgelder fällig werden.
Eine Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung
bedeutet nicht, dass tatsächlich Steuern zu zahlen sind. Welche Einkünfte
angegeben werden müssen, welche Ausgaben man als Rentner absetzen kann
und welche Rolle die Rentenhöhe spielt, wird im 2. Teil des Themas „Alterseinkünfte
und Steuern“ unter www.swisslife.de/vorsorge erklärt.
Frau Karin Stadler
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Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mehr als 50.000 namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.
Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 780 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie
unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 22 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.