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18.03.2008 - dvb-Presseservice

Swiss Life Vorsorge-Know-how: Heirat und Vorsorgeplanung

Vorsorgetipps für Brautpaare

München, März 2008 (St) - Auch in diesem Frühjahr läuten in Deutschland die Hochzeitsglocken wieder öfter. Bei den umfangreichen Vorbereitungen übersehen viele Verliebte, dass der Bund fürs Leben auch konkreten Einfluss auf die Finanzen und damit auch auf die Vorsorge nimmt. Schon vor dem Kauf des Brautkleids und der Planung der Flitterwochen sollten Heiratswillige daher an die gemeinsame Vorsorge denken. Denn einige Entscheidungen können Ehepaare später nur schwer oder gar nicht rückgängig machen. Bestehende Versicherungen müssen gründlich geprüft und neue Vorsorgemöglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Unter www.swisslife.de/vorsorge zeigen die Experten von Swiss Life gewohnt anschaulich, welche Bedeutung der Trauschein für die Altersvorsorge hat und was beim Jawort unbedingt beachtet werden sollte.

Damit der Hafen der Ehe auch wirklich sicher ist, müssen Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Altersversorgung an die neue Situation angepasst werden. Beispielsweise überschätzen viele Menschen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Hinterbliebene deutlich. Vereinzelt wird bereits diskutiert, ob die gesetzliche Witwen- und Witwerrente für Kinderlose ganz abgeschafft oder zumindest weiter verringert werden soll. Privater Versicherungsschutz bietet hier eine solide Grundlage, rät auch Wolfgang Hiemer, Leiter der Abteilung Produktkonzeption bei Swiss Life:

"Ganz gleich, ob nur ein Partner oder beide berufstätig sind: Eine Hinterbliebenenvorsorge etwa ist beiden Partnern wechselseitig sehr zu empfehlen."So bleibt im Falle eines Falles beispielsweise das Eigenheim erhalten. "Und die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht hoch", so Hiemer weiter. "Alternativ kann der Ehepartner auch über eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Zusatzversicherungen abgesichert werden."

Darüber hinaus lassen sich schon bestehende Lebens- und Rentenversicherungen mitunter unkompliziert an die neue Lebenssituation anpassen. Viele Versicherer bieten eine derartige Nachversicherungsgarantie innerhalb der ersten drei Monaten nach der Hochzeit oder dem Immobilienerwerb an. So ist sichergestellt, dass der Leistungsumfang, den der Versicherte als Single vereinbart hat, auch für einen Verheirateten ausreicht.

Weitere Tipps und Informationen, etwa zu den Auswirkungen des Güterstands oder zum Versorgungsausgleich bei einer Scheidung, gibt es im aktuellen Thema des Monats "Heirat und Vorsorgeplanung" unter www.swisslife.de/vorsorge.



Frau Karin Stadler
Tel.: 089/3 81 09 - 1343
Fax: 089/3 81 09 - 4474
E-Mail: pressestelle@swisslife.de

Swiss Life
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http://www.swisslife.de/

Über Swiss Life
Swiss Life zählt heute zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit.
Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein.
Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mehr als 50.000 namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.
Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Manfred Behrens, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 800 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 23 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.