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20.08.2009 - dvb-Presseservice

Swiss Life Vorsorge-Know-how: Sozialversicherungspflicht auch für mitarbeitende Familienangehörige?

Thema des Monats August: Fatale Folgen bei Fehleinschätzung möglich

Sie sind familiär verbunden und zugleich Kollegen: Bei kleineren oder mittelständischen Unternehmen sind sehr häufig Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder angestellt. Sie werden, wie alle anderen Mitarbeiter, zur Sozialversicherung angemeldet. Doch dies kann ein schwerwiegender Fehler sein. Denn oft besteht gar keine Sozialversicherungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige. Unter www.swisslife.de/vorsorge zeigt Swiss Life im Thema des Monats August, welche dramatischen Auswirkungen eine falsche Einschätzung für die Betroffenen haben kann und gibt konkrete Empfehlungen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

„Unternehmer sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig, abhängig beschäftigte Arbeitnehmer dagegen schon. Auf den ersten Blick ist diese Regelung ganz einfach, doch in der Praxis ist die Abgrenzung manchmal nicht leicht“, erläutert Dr. Claudia Veh, Referentin für Betriebliche Altersvorsorge bei der Swiss Life Tochtergesellschaft SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH. „Gerade bei mitarbeitenden Familienangehörigen verschwimmen oft die Grenzen, ihre Rolle ist – zumindest aus Sicht der Sozialversicherung – nicht klar definiert. Wir empfehlen deshalb jedem Betroffenen, rechtzeitig seinen Versicherungsstatus feststellen zu lassen. Denn wer später einmal Leistungen beantragt und gar nicht sozialversicherungspflichtig war, geht in der Regel leer aus.“

Die falsche Annahme einer Versicherungspflicht kann in verschiedenen Situationen verhängnisvolle Folgen haben. Trotz jahrelanger Beitragszahlung verweigert zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld. Im Falle einer Erwerbsminderung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Rentenzahlung. Und bei bereits abgeschlossenen Riester-Verträgen kann es soweit kommen, dass staatliche Zulagen und Vergünstigungen zurückzuzahlen sind.

Eine frühzeitige Statusüberprüfung ist deshalb sinnvoll. Das Ergebnis bringt für den Versicherungspflichtigen Rechtssicherheit. Im Falle von resultierender Versicherungsfreiheit bedeutet es Eigenverantwortung bei der Altersvorsorge, aber auch mehr Flexibilität. Ein breites Spektrum von privaten oder betrieblichen Vorsorgelösungen ermöglicht es, die finanzielle Absicherung ganz auf seine persönlichen Bedürfnisse abzustimmen.

Der erste Teil des Zweiteilers „Mitarbeitende Familienangehörige“ des Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats August beleuchtet unter www.swisslife.de/vorsorge wer in welchem Fall versicherungspflichtig ist. Der zweite Teil mit weiterführenden Informationen erscheint Mitte September.




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Über Swiss Life

Swiss Life zählt heute zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit.

Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein.

Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mehr als 50.000 namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.

Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 780 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 22 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.