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27.04.2009 - dvb-Presseservice

Tätowiermittelverordnung:Gesundheitsschädliche Farben ab 1. Mai verboten

Ab 1. Mai 2009 gilt die neue Tätowiermittel-Verordnung. Mit dieser Regelung beabsichtigt der Gesetzgeber, die Verwendung von gesundheitsschädlichen Farben bei Tätowierungen zu unterbinden. Die Verordnung verbietet laut D.A.S. verschiedene Inhaltsstoffe, so zum Beispiel krebserregende Azofarbstoffe, und führt Pflichten zur Produktkennzeichnung ein.

Tätowiermittel-Verordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1, 27. Nov.

Hintergrundinformation:

Beim Tätowieren wird Farbe mit Nadeln in die Haut gestochen. Früher wurde dazu herkömmliche Tinte verwendet – oft mit nachteiligen Folgen für die Gesundheit. Heute gibt es unterschiedliche hautfreundliche Farbstoffe. Leider sind immer noch gesundheitsschädliche Farben für Tätowierungen und Permanent Make-ups im Handel. Einige Farben, beispielsweise bestimmte Azofarbstoffe, sind inzwischen als krebserregend erkannt worden, andere, zum Beispiel metallhaltige Farben, lösen verstärkt allergische Reaktionen aus. Der Gesetzgeber hat nun reagiert. Das neue Gesetz: Die im November 2008 verabschiedete Tätowiermittelverordnung gilt ab 1. Mai 2009. Sie schreibt vor, dass künftig alle Farben mit ihren Inhaltsstoffen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit registriert sein müssen, bevor sie verwendet werden dürfen. Bestimmte Inhaltsstoffe werden generell verboten, darunter Azofarbstoffe und Para-Phenylendiamin. Die Verordnung enthält nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung darüber hinaus Pflichten über die Kennzeichnung der Produkte. Diese müssen als Mittel zum Tätowieren gekennzeichnet und u.a. mit Herstellernamen, Mindesthaltbarkeitsdatum, Verwendbarkeitsdauer nach Öffnung und einer Liste der Inhaltsstoffe versehen werden.

Tätowiermittel-Verordnung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1, 27. Nov.

Weitere Informationen finden Sie auf www.das-rechtsportal.de.

 




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