Anzeige
25.01.2007 - dvb-Presseservice

TILP Rechtsanwälte: Musterklagen gegen Lebens- und Rentenversicherer wegen ausstehender Nachzahlungen eingereicht

Millionen Lebensversicherungsverträge mit einem Rückforderungsvolumen in Milliardenhöhe betroffen

Berlin, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, 24. Januar 2007. Hunderttausenden Lebensversicherten stehen nach Auffassung des Bundes der Versicherten (BdV) und von TILP Rechtsanwälte Gelder aus vorzeitig gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen zu - bis zu 7 Millionen Verträge mit einem Rückforderungsvolumen von mehreren Milliarden Euro sind nach Einschätzung des BdV hiervon betroffen.

Die auf Kapitalanleger- und Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei TILP Rechtsanwälte reichte in diesem Zusammenhang für ihre Mandanten nun drei Musterklagen gegen die beiden Versicherungsgesellschaften IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG und DBV Winterthur Lebensversicherung AG ein.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Philipp Härle, Leiter der Berliner Niederlassung von TILP Rechtsanwälte: "Viele Versicherungsgesellschaften ignorieren die BGH-Rechtssprechung und spekulieren offenbar auf den Ablauf der Verjährungsfrist, sie informieren ihre Kunden bewusst nicht. Mit den Musterklagen wollen wir den Klärungsprozess um die offenen Rechtsfragen nun beschleunigen."

Frage der Verjährungsfristen muss nun gerichtlich geklärt werden

Im Kern der jetzigen juristischen Auseinandersetzung steht dabei die Frage, wann die Verjährungsfrist für Rückkaufswerte tatsächlich begonnen hat. Nach Auffassung des BdV und von TILP Rechtsanwälte begann die Verjährungsfrist grundsätzlich mit dem Ende des Jahres 2005 und würde damit bei einer fünfjährigen Verjährungsfrist erst Ende 2010 ablaufen.

"Die Argumentation basiert dabei auf der klaren Überzeugung des BdV, dass erst mit dem zweiten BGH-Urteil zu diesem Thema der Rückkaufswert einer Lebensversicherung anhand der von den BGH-Richtern vorgegebenen Berechungsformel habe konkret berechnet werden können. Die damaligen Versicherungsbedingungen mit den Berechnungen für den Rückkaufswert erklärte der BGH für unwirksam" erläutert Lilo Blunck, Geschäftsführerin des BdV.

Versicherungsnehmer sollten gekündigte Verträge überprüfen

Da höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, wann eventuelle Ansprüche auf Neuberechnung des Rückkaufswertes verjähren, sollten insbesondere Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag zwischen Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen und sodann gekündigt haben, diesen überprüfen und sich mit ihrer Versicherung auseinandersetzen.

"Dabei sollten die Versicherungsnehmer jedoch berücksichtigen, dass die Verjährung nicht schon durch ein bloßes Anschreiben an die Versicherungsgesellschaft oder an die Aufsichtsbehörde BaFin gehemmt wird" rät Rechtsanwalt Dr. Philipp Härle. Auf den beiden Internet-Seiten www.tilp.de und www.bundderversicherten.de finden Versicherungsnehmer Musterschreiben an die Versicherer zum Herunterladen.

Musterklagen folgen der bisherigen BGH-Rechtssprechung

Wer eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und diese dann später gekündigt hat, zahlte oftmals erhebliche Storno- und Abschlusskostenrechnungen der Versicherer. Darüber wurden die Versicherungsnehmer jedoch nur im Kleingedruckten informiert. Den Versicherungsnehmern war oftmals nicht ausreichend klar, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit Abschlusskosten für die Versicherungsverträge in erheblichem Umfang mit ihren Beiträgen verrechnet wurden, die im Falle der Kündigung der Versicherung jedoch nicht wieder erstattet wurden.

Der BGH stellte sich in der diesbezüglichen Rechtssprechung auf die Seite der Versicherungsnehmer: Im Mai 2001 erklärte der BGH auf eine Verbandsklage des BdV die Rückkaufswert-Klauseln für unwirksam (Az.: IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00). Im Oktober 2005 untersagte der BGH den Versicherungsgesellschaften, diese Bestimmungen rückwirkend durch eine angeblich transparentere Darstellung zu ersetzen und verpflichteten diese Gesellschaften zugleich, bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherungsverträge den Versicherungskunden mindestens einen Rückkaufswert von 40 % der eingezahlten Beiträge zu garantieren (Az.: IV ZR 177/03, IV ZR 245/03, IV ZR 162/03).

Tilp Rechtsanwälte vertreten Mitglieder des Bundes der Versicherten in Musterprozessen

Die eingereichten Musterklagen bilden zugleich den Auftakt in der juristischen Zusammenarbeit des BdV mit TILP Rechtsanwälte.

"Wir betreuen bereits seit vielen Jahren insbesondere in der Berliner Niederlassung von TILP Rechtsanwälte zahlreiche versicherungsrechtliche Mandate. Natürlich freuen wir uns, in diesem Bereich nun auch den BdV anwaltlich beraten zu dürfen" kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp den Hintergrund der Klagen. Der BdV ist mit seinen rund 50.000 Mitgliedern die nach eigenen Angaben größte deutsche Verbraucherschutzorganisation.



Results: S. Holzinger! - Sprecher der TILP Group
Herr Stephan Holzinger
Tel.: +49 (0)175 5930897
E-Mail: contact@results-holzinger.de

TILP Rechtsanwälte
Einhornstraße 21
72138 Kirchentellinsfurt
Deutschland
www.tilp.de