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03.11.2005 - dvb-Presseservice

TK bietet Arbeitgebern kostenlosen Service: Datenaustausch ab 2006 mit sv.net

Ab dem 1. Januar 2006 dürfen Arbeitgeber die Sozialversicherungsmeldungen und die Beitragsnachweise für ihre Beschäftigten nur noch online übermitteln die Papierform entfällt. Um Firmen die neue Form der elektronischen Datenübermittlung zu erleichtern, bietet die Techniker Krankenkasse (TK) schon jetzt allen Betrieben die Software sv.net (Sozialversicherung im Internet) an. Sie erfüllt die gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2006 und steht kostenlos unter www.firmenkunden.tk-online.de zum Download bereit.  

Mit sv.net können neben den Beitragsnachweisen zum Beispiel auch die Jahresverdiensthöhe, neue Arbeitnehmer oder ein Krankenkassenwechsel per Internet gemeldet werden. Die TK empfiehlt, das Programm bereits jetzt einzusetzen, da die Umstellung der Gehaltsabrechnung zeitlichen Vorlauf benötigt.  

Hinweis an die Redaktionen:

Das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) ist am 29. März 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Artikel 16 bezieht sich auf die elektronische Datenübermittlung.



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