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14.01.2009 - dvb-Presseservice

Tagesmütter bangen um ihren Versicherungsschutz

Wer in der Tagespflege arbeitet (sogenannte "Tagesmütter bzw. -väter"), für den kann sich jetzt die Krankenversicherung ändern. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind bisher steuerfreie Einnahmen dieses Personenkreises ab 2009 steuerpflichtig und damit auch abgabenpflichtig für die Krankenkasse. Laut AOK kann dadurch eine seither kostenfreie Familienversicherung wegfallen und eine eigene beitragspflichtige Versicherung notwendig werden. Laut Statistik betreuten 2008 in Baden-Württemberg rund 5.000 Tagesmütter fast 10.000 Kinder.

"Es ist verständlich, dass durch eine solche gesetzliche Regelung in der Tagespflege tätige Personen um ihre Krankenversicherung bangen und höhere Belastungen fürchten," so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, am Dienstag (13.01.2009) in Stuttgart.

Dennoch begrüße die AOK diese Regelung, sei sie doch bei Lichte betrachtet eine faire Lösung. "Die Einkünfte aller Tagespflegepersonen werden damit gleichgestellt. Einnahmen aus privaten Haushalten waren bisher schon steuerpflichtig. Einnahmen, die Tagesmütter aus öffentlichen Einrichtungen wie dem Jugendamt erhielten, jedoch nicht," sagt Hoberg weiter.

Die AOK empfiehlt Tagesmüttern, sich frühzeitig um ihren Versicherungsschutz zu kümmern und sich dazu an ein AOK-Kundencenter in ihrer Nähe zu wenden. Dort wird geprüft, ob die Familienversicherung weiterbestehen kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann laut AOK innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden.

Tagespflege, was ist das?
Tagespflegepersonen wie z.B. Tagesmütter betreuen in ihrem Haushalt ein oder mehrere Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages. Besonders für kleine Kinder ist die Tagesbetreuung in Familien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der eigenen Familie, eine sehr gute Betreuungsform.

Mitversicherung, wie geht das?
Wer 2009 monatlich bis 360,00 Euro verdient, kann sich kostenlos über seinen Ehepartner bei der Krankenkasse mitversichern. Zur Beurteilung des Einkommens werden dabei grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einnahmen berücksichtigt. Bei Tagespflegepersonen kann pro Kind und Monat eine sogenannte Betriebskostenpauschale vom Einkommen abgezogen werden. Diese wurde 2009 vom Gesetzgeber von 246 auf maximal 300 Euro je Kind erhöht. Verdienen nach Abzug dieser Pauschale Tagespflegepersonen mehr als 360,00 Euro im Monat, darf die Krankenkasse eine kostenfreie Mitversicherung nicht mehr durchführen.  



Herr Sascha Kirmeß
Tel.: 0711 2593-166
E-Mail: sascha.kirmess@bw.aok.de

AOK Baden-Württemberg
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Die AOK Baden-Württemberg versichert 3,7 Millionen Menschen und zahlt fast 9,8 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Weitere Informationen zur AOK Baden-Württemberg im Internet unter: www.aok-bw.de