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11.07.2008 - dvb-Presseservice

Tagung der Evangelischen Akademie und des VdAK/AEV Experten diskutieren über das "Krankenhaus der Zukunft

Klinikreform: Ersatzkassen fordern mehr Wettbewerb im Sinne des Patienten

Wie wird das Krankenhaus in 20 Jahren aussehen, welche strukturellen und finanziellen Weichen müssen gestellt werden? Und vor allem: Was dient dem Wohl des Patienten? Über diese und weitere Fragen diskutieren am 10. und 11. Juli 2008 Experten auf der Tagung  „Das Krankenhaus der Zukunft“ in der Französischen Friedrichstadtkirche auf dem Gendarmenmarkt, Berlin, die von den Ersatzkassenverbänden VdAK/AEV und der Evangelischen Akademie zu Berlin veranstaltet wird.

Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des VdAK/AEV, forderte die Bundesgesundheitsministerin Schmidt eindringlich auf, im Rahmen der geplanten Klinikreform die entscheidenden „Baustellen“ im Krankenhausbereich auch gegen die Widerstände einzelner Länder anzugehen. Dazu gehörten eindeutig die Investitionsfinanzierung und die wettbewerbliche Öffnung der Krankenhäuser. Mit Blick auf die Gesundheitsministerkonferenz in Plön und den vorgestellten Eckpunkten der Bundesgesundheitsministerin betonte Ballast: „Es kann nicht angehen, dass von der geplanten Klinikreform nur die Punkte übrig bleiben, die mit erheblichen Kosten für die Krankenkassen verbunden sind.“ Mit den geplanten Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser stünden den Krankenkassen Mehrkosten in Höhe von etwa 5 Mrd. Euro ins Haus.“ Gleichzeitig würden sich die Länder bei der Investitionsfinanzierung aus der Verantwortung stehlen. „Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser darf nicht länger durch die Hintertür von den Krankenkassen über die Fallpauschalen finanziert werden. Das Geld aus den Fallpauschalen dient der Versorgung der Patienten, damit dürfen nicht die Baukräne finanziert werden“, so der Vorstandsvorsitzende.

Eindringlich forderte Ballast die Bundesgesundheitsministerin auf, beim Thema „wettbewerbliche Öffnung der Krankenhäuser“ nicht einzuknicken. Das sei ein Kernstück der Reform. Heute müssen die Krankenkassen gemeinsam und einheitlich mit allen Krankenhäusern, die einen Versorgungsvertrag vom Land erhalten, einen Versorgungsvertrag abschließen. „Dieser Zwang muss der Vergangenheit angehören. Die Ersatzkassen wünschen sich hier deutlich mehr Spielräume.“ Nach Vorstellungen der Ersatzkassen sollten stationäre Kernleistungen nach wie vor kollektivvertraglich geregelt werden - für bestimmte Leistungen sollten jedoch optional kassenindividuelle Versorgungsverträge mit ausgesuchten Leistungserbringern abgeschlossen werden können. Damit könnte die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden, zum Beispiel durch besondere Service-, Komfort- und Garantieleistungen.

Dass die Bundesgesundheitsministerin nun offensichtlich auf die in den Eckpunkten in Aussicht gestellten Modellversuche für solche Einzelverträge verzichten will, zeige, dass der Mut zu strukturellen Reformen nicht sehr ausgeprägt sei und sich die Politik mit kostenträchtigen Sofortprogrammen begnüge.

Genauso bedauerlich sei es, dass die Pläne des BMG hinsichtlich der Angleichung der Landesbasisfallwerte nach der Gesundheitsministerkonferenz in den Sternen ständen. Aus Sicht der Ersatzkassen gäbe es – gerade vor dem Hintergrund des Gesundheitsfonds – keine Berechtigung mehr für unterschiedliche Preise in den einzelnen Bundesländern. "Eine Angleichung ist sinnvoll, sie muss aber unbedingt kostenneutral erfolgen", betonte Ballast.



Frau Michaela Gottfried
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