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09.07.2009 - dvb-Presseservice

Tchibo wegen unzulässiger Versicherungsvermittlung verklagt!

Wettbewerbsverein WIW, ‘AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung’ und Branchendienst ‘versicherungstip’ streiten gemeinsam für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb

Berlin/Düsseldorf, 09.07.2009. Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb e. V. (WIW) hat Klage gegen die Tchibo Direct GmbH beim Landgericht (LG) Hamburg wegen unzulässiger Versicherungsvermittlung eingereicht. Die Klage, die vom 'AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung' und dem Brancheninformationsdienst 'versicherungstip' unterstützt wird, richtet sich insbesondere gegen den Vertrieb von Versicherungen über die Internetpräsenz des Unternehmens. Hier verletzt Tchibo nach Ansicht der Klägerin gültige Verbraucherschutzregeln.

Höhere Informationspflichten, eine Mindestqualifikation, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie eine entsprechende Registrierung, all dies müssen Versicherungsvermittler erfüllen. Ganz im Sinne der Forderung von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, dass mehr Qualität auch bessere Entscheidungen erbringt. "Es ist im Sinne des fairen Wettbewerbs nicht hinzunehmen, dass ein Unternehmen unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft im großen Stil Versicherungen an Endverbraucher vermitteln kann, ohne die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Informationspflichten dienen dem Schutz des Verbrauchers und sind von allen Versicherungsvermittlern einzuhalten", kritisiert WIW -Geschäftsführerin RAin Dr. Viola Huber.

Tchibo sei weder im Versicherungsvermittlerregister eingetragen, noch liege eine entsprechende Gewerbeerlaubnis vor, hieß es von Klägerseite. Auch sonstige in der Versicherungsvermittlungsverordnung vorgeschriebene Anforderungen an eine ordnungsgemäße Versicherungsvermittlung erfülle Tchibo nicht. Zudem fehle dem Hamburger Unternehmen eine Gewerbeerlaubnis zur Vermittlung anderer Finanzprodukte als Versicherungen, so ein weiterer Vorwurf der Kläger. Am 1. Juli hat Tchibo beim LG Hamburg angezeigt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen.

Tchibo hat sich vorgerichtlich auf den umstrittenen Tippgeberstatus zurückgezogen. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW hierzu: „Diesbezüglich liegt eine Analogie zum Urteil gegen REWE im Jahr 2008 vor. Das Landgericht Wiesbaden hatte damals jedoch eindeutig klargestellt, dass REWE nicht nur Tippgeber war. Wir erwarten gleiches nun im Fall Tchibo.“ 'versicherungstip' -Chefredakteur Erwin Hausen sieht den Status als Versicherungsvermittler durch die Hamburger Aufsichtsbehörden bestätigt: "Die Handelskammer (HK) Hamburg teilt offenbar die Auffassung, dass eine Vermittlungstätigkeit und kein Tippgeberstatus vorliegt. Bereits im September 2008 verwies sie nach einer Anfrage des 'versicherungstip' im Fall Tchibo auf die Übergangsfrist, die es langjährigen Versicherungsvermittlern erlaubt, bis zum 31. März dieses Jahres ohne Erlaubnis und Registrierung zu arbeiten. Diese nur für Vermittler geltende Übergangsfrist ist aber auch am 1. April dieses Jahres abgelaufen, deshalb streiten wir gemeinsam für faire Bedingungen im Versicherungsmarkt.“

Dass hier Eigeninitiative in Form einer Klage erforderlich ist, zeigt das Versagen der Aufsichtsbehörden im Fall des Handelskonzerns REWE, der 2007 über seinen Discounter Penny Versicherungspolicen verkaufte. Erst die Klage des AfW und das 2008 ergangene Urteil sorgten für Rechtsklarheit. Das Landgericht Wiesbaden hatte damals eindeutig klargestellt, dass REWE nicht nur Tippgeber war. In Folge ist der AfW als Mitglied dem WIW beigetreten mit dem gemeinsamen Ziel für gleiches Recht im Vermittlermarkt zu streiten.



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