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07.04.2008 - dvb-Presseservice

Telefonwerbung gegen Telefonwerbung?

"Verbraucherschutzhilfe" verurteilt

Die "Verbraucherschutzhilfe" (Jörg Bandun) darf nun nicht mehr Verbraucher anrufen, um Ihnen einen Service anzubieten, der sie angeblich vor unliebsamer Telefonwerbung schützt. Das entschied das Landgericht Essen auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg.

Im Sommer 2007 gab es plötzlich eine neue Masche. Verbraucher wurden reihenweise angerufen. Man bot ihnen an, dafür zu sorgen, dass man sie künftig vor ungewollter Telefonwerbung schützen wolle. Man werde in Listen eingetragen und wolle gegenüber 26 großen werbenden Firmen ein Verbot der Telefonwerbung erwirken.

Doch dieses Verbot besteht ohnehin schon aufgrund eines eindeutigen Gesetzes. Und für den Service wollte man den Kunden den Betrag von 39,95 Euro abfordern.

Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte die Firma ab. "Hier wurde der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben", sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale. "Der Trick mit der "Telefonwerbung gegen Telefonwerbung" ist nicht erlaubt. Wir haben die Firma Verbraucherschutzhilfe in Essen aufgefordert, solche "cold calls" zu unterlassen", so Rehberg. Doch Einsicht zeigte die Firma erst im anschließenden Gerichtsverfahren. Vor dem Landgericht Essen kam es zu einem "Anerkenntnisurteil".

"Merke: Die richtigen Adressen gegen Telefonwerbung sind die Verbraucherzentralen!", rät Rehberg.



Frau Julia Rehberg
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/