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30.10.2006 - dvb-Presseservice

Tesarczyk: Gleichbehandlungsgesetz birgt Überraschungen

Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft ist, müssen auch deutsche Unternehmen damit rechnen, von Mitarbeitern oder Bewerbern auf Schadenersatz wegen Diskriminierung verklagt zu werden.

Die Allianz bietet mit dem VH-AGG, der Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen, ab sofort ein entsprechendes Haftpflicht-Deckungskonzept für diese Risiken an. Allianz.com News sprach mit Walter Tesarczyk, Vorstand für das Firmengeschäft der Allianz Versicherungs-AG:

Allianz.com News: Welche Unternehmen sind aufgrund des AGG einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt?

Tesarczyk: Insbesondere sollen Beschäftigte in ihrem Arbeitsalltag sowie Bewerber vor Diskriminierungen geschützt werden. Was vielen nicht bewusst ist: Das AGG gilt damit auch für Arbeitgeber mit nur einem Angestellten. Jedes Unternehmen ist einem potenziellen Risiko ausgesetzt. Kommt es zu einer Benachteiligung, so muss der Arbeitgeber für den entstandenen materiellen Schaden unbegrenzt eintreten. Auch für einen immateriellen Schaden wie Schmerzensgeld ist er ersatzpflichtig.

Betroffen sind auch gewerbliche Vermieter: Schon bei der Formulierung "nur an ältere Damen zu vermieten" in Wohnungsinseraten stehen Schadenersatzansprüche im Raum.

Viele Unternehmen glauben, durch bestehende D&O-Versicherungen hinreichend abgesichert zu sein. Warum sind entsprechende AGG-Deckungskonzepte erforderlich?

Tesarczyk: Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Ein Mitarbeiter stellt Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer psychischen Erkrankung aufgrund von Diskriminierung am Arbeitsplatz und verklagt seinen Arbeitgeber, die Firma X.

Über die Managerhaftpflichtversicherung D&O sind solche Ansprüche nicht ausreichend abgesichert. Zwar sind Organmitglieder und ggf. leitende Angestellte versichert, nicht aber das Unternehmen selbst. Zudem leistet die D&O nicht für Personenschäden. Das Allianz AGG-Produkt hingegen bietet umfassenden Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Versichert ist auch das Unternehmen selbst. Die Leistungen des VH-AGG umfassen nicht nur den Rechtsschutz – also die Übernahme der Kosten für die Verteidigung, der Prozesskosten oder die Abwehr unbegründeter Ansprüche – sondern auch die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche. Damit ist das neue Produkt eine sinnvolle Ergänzung zur D&O-Versicherung.

Wie hoch sind die Prämien für den zusätzlichen Schutz?

Tesarczyk: Die Jahresprämie richtet sich nach dem Umsatz und der Versicherungssumme. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro beläuft sich der Nettojahresbeitrag bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro auf rund 700 Euro. Laufzeitnachlass und Kombinachlass (wenn gleichzeitig eine D&O-Versicherung besteht), vergünstigen die Prämie um bis zu 40 Prozent.

Welches Potenzial für das Allianz AGG-Produkt erwarten Sie am Markt?

Tesarczyk: Die Tages- und Wirtschaftspresse setzte sich mit diesem Thema schon auseinander, dadurch verstärkt sich das Haftungsbewusstsein der deutschen Unternehmen zunehmend. Aufgrund dieser starken Thematisierung gehen wir von einem hohen Interesse an unserem Produkt aus. Bei Maklern wird bereits von einer größeren Nachfrage gesprochen.

Versicherungslösungen für Ansprüche aus Diskriminierung gehören in den USA unter dem Namen EPLI bereits seit den 90er Jahren zum Standard. Erhalten wir in Deutschland jetzt auch amerikanische Verhältnisse, was Zahl und Höhe der Forderungen betrifft?

Tesarczyk: Was die Zahl der Forderungen aufgrund des AGG angeht, bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte sich positionieren werden. Eine genaue Aussage wäre derzeit reine Spekulation.

Die Schadenersatzansprüche werden unserer Einschätzung nach sicher nicht die teils astronomischen Höhen erreichen, die z.B. in den USA vorkommen. Aber im Bereich der immateriellen Schäden kann es durch die umgesetzte EU-Richtlinie für Unternehmen durchaus zu unangenehmen Überraschungen kommen: Schmerzensgeldzahlungen sollen eine "abschreckende Wirkung" haben. Das heißt, die zu erwartenden Zahlungen könnten von deutschen Gerichten durchaus höher entschieden werden als bisher. Ansprüche im fünfstelligen Bereich sind schnell erreicht und können kleinere Unternehmen finanziell stark belasten. Schon die Anwaltskosten sind nicht unerheblich.

Immer häufiger werden Entscheidungen der EU in Deutschland umgesetzt. Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie für die Produktentwicklung?

Tesarczyk: Die Allianz reagiert hinsichtlich ihrer Produktgestaltung, den Bedingungswerken und der Zeichnungspolitik auf aktuelle Entwicklungen. Unser AGG-Produkt ist ein Beispiel, wie wir auf veränderte Risikosituationen reagieren und unseren Kunden entsprechende Lösungen bieten.

Auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder gesellschaftliche Veränderungen können neue Risikopotenziale aufzeigen und wir als größter Firmenversicherer in Deutschland werden uns darauf einstellen.



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