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07.08.2006 - dvb-Presseservice

Tipps für den Alltag: Berufseinstieg birgt Risiken

Gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst nach fünf Jahren

Vom ersten selbstverdienten Geld in den Urlaub: Michaels Traum vom Biken quer durch Europa wird wahr, doch das Erwachen ist bitter. Er stürzt und kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Ob er jemals wieder arbeiten kann, ist fraglich. Was der junge Mann nicht wusste, als er losfuhr: In den ersten fünf Berufsjahren hat er bei privaten Unfällen keine Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch bei Krankheit, darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam.

Betroffen von dieser Fünf-Jahres-Regelung sind übrigens nicht allein sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Auch junge Beamte erwerben erst nach fünf Dienstjahren Rentenansprüche.

Absichern können sich Berufseinsteiger nur privat durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. In der Regel beginnen die Rentenzahlungen bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung allein kann allerdings nicht verhindern, dass man ohne regelmäßiges Einkommen nicht für das Alter vorsorgen kann. Schließen lässt sich diese Versorgungslücke, wenn man die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Renten- oder Lebensversicherung kombiniert.

Im Falle der Berufsunfähigkeit fließt dann nicht nur eine monatliche Rente, sondern die Berufsunfähigkeits-Versicherung übernimmt zudem die Beiträge für die Renten- oder Lebensversicherung. Das heißt: Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten und auch die Altersvorsorge ist damit gesichert.



Frau Karin Benning
Tel.: 0 95 61/96 20 84
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de

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