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05.11.2008 - dvb-Presseservice

Tipps für den Alltag - Mit Wechsel der Kfz-Versicherung sparen - richtig Vergleichen

Jetzt beginnt sie wieder die hohe Zeit des Wechsels der Kfz-Versicherung: Mehrere Millionen Autofahrer wechseln regelmäßig zur Jahreswende ihren Kfz-Versicherer, um Beiträge zu sparen. Die Mehrzahl der Kfz-Versicherungsverträge beginnt im Januar und läuft bis zum Ende Dezember desselben Jahres. Wer wechseln will, kann dies einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres mit einer ordentlichen Kündigung tun. Die Kündigung muss bis Ende November bei der Versicherung eingegangen sein, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Richtig Vergleichen ist wichtig

Bei der Wahl des neuen Versicherers können Vergleichsportale im Internet helfen, die die Tarife verschiedener Anbieter miteinander vergleichen. Doch nicht alle Portale bieten einen vollständigen Marktüberblick, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Bei manchen fehlen gerade die günstigsten Anbieter. Darum empfiehlt es sich, mehrere Portale zu besuchen und genau zu vergleichen. Wichtig: Auf jeden Fall mehrere konkrete Angebote einholen, bevor man sich entscheidet.

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung legt im wesentlichen der Gesetzgeber fest. Unterschiede gibt es hier vor allem bei den Deckungssummen: Empfehlenswert sind 100 Millionen Euro. Anders sieht es in der Teil- und Vollkasko-Versicherung aus, die die meisten Autofahrer zusätzlich abschließen. Hier weichen die Bedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft – und damit der Deckungsumfang - voneinander ab. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Thema Neupreisentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden: Ein Zeitraum von 18 Monaten ab Erstzulassung sollte in den Bedingungen genannt werden. Und sind beim Marderbiss allein der durchgebissenen Bremsschläuche versichert, die möglichen Folgeschäden aber nicht, kann es sein, dass der Kunde bei der Reparatur einige hundert Euro aus der eigenen Tasche zahlen muss. Auch nicht gerade selten, ein Unfall mit Tieren: Um hier umfassend versichert zu sein, sollte in den Bedingungen der Zusammenstoß mit Tieren, und nicht alleine mit Haarwild, genannt sein.   



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