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22.05.2012 - dvb-Presseservice

Topp-Thema der Versicherungsmathematik: „Neuregelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven" - der Fachbereich Mathematik der HBA-Consulting bietet Fach-Know-how

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Versicherungsnehmer im Sinne des § 153 III 3 VVG neben den laufenden/jährlichen Überschüssen und den Schlussüberschüssen an den Bewertungsreserven zu beteiligen.

  • Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz des Marktwertes von Kapitalanlagen gegenüber den nach dem Niederstwertprinzip in den Bilanzen ausgewiesenen Buchwerten.
  • Die Zuordnung hat mittels eines verursachungsorientierten Verfahrens mindestens gegenüber sämtlichen kapitalbildenden Verträgen zu erfolgen.
  • Die Zuteilung von Bewertungsreserven hat solange zu erfolgen, wie der Versicherer Eigenkapital in Höhe der geforderten Solvabilitätsspanne ausweist.

Eines der Ziele des § 130 VAG-E ist, dass im Zuge der nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Solvency II in Deutschland in Reaktion auf die gestiegenen bzw. aktuell anhaltenden Unsicherheiten an den Kapitalmärkten und die zurückliegend hohen Garantiezusagen die Regelungen zur Überschussbeteiligung geändert werden. Der neue § 130 VAG-E entspricht grundsätzlich dem bisherigen § 56a VAG a.F., ist jedoch um ausdrückliche Regelungen für die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven erweitert.

„Im Rahmen eines Workshops unterstützt Sie unser Bereich Mathematik bei der Vorbereitung auf die notwendige Umsetzung der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen. Dabei erarbeiten wir mit Ihnen auf Grundlage unserer Projekt-Templates einen individuellen Umsetzungsplan, der die Bereiche Mathematik/Aktuariat, Management, IT und Reporting berücksichtigt." so Mathias Ott, Mitglied des Vorstands der HBA-Consulting AG. „Im Anschluss an den Workshop unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der neuen Anforderungen in Ihrem Unternehmen."

Profitieren Sie vom fundierten Fachwissen unserer Mitarbeiter und deren umfangreicher Projekterfahrung!

Weitere Informationen zum Thema „Neureglungen zur Beteiligung an Bewertungsreserven" und zu unserem Workshop finden Sie auf unserer Homepage



Frau Nicole Fischer
Tel.: 0241-40050390
E-Mail: n.fischer@hba-consulting.de

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