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29.05.2007 - dvb-Presseservice

Transparenz für den Patienten: Arzneimittel ohne Zuzahlung einfach zu finden unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel schreibt der Gesetzgeber vor, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen 10 Prozent des Abga-bepreises zuzahlen müssen, das sind mindestens 5 und maximal 10 Euro pro verordnetem Mittel. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mussten im vergangenen Jahr rund 2 Milliarden Euro für diese Zuzahlun-gen aufbringen. Mittlerweile können sich die Versicherten bei 9.902 Präpa-raten die gesetzliche Zuzahlung sparen. Diese Regelung ist auf Vorschlag des BKK Bundesverbandes seit dem 1. Juli 2006 in Kraft. Damit konnten die Patienten deutlich entlastet werden. Bis zum Februar 2007 haben sie dadurch 78 Millionen Euro einsparen können.

Damit sich die Patienten informieren können, ob ein bestimmtes Medika-ment zuzahlungsfrei zu haben ist, bietet der BKK Bundesverband seit Ok-tober 2006 eine bislang einzigartige Suchfunktion im Internet an. Rund 80.000 Patienten nutzen monatlich diesen Service. Gerade bei häufig ver-schriebenen Arzneimitteln wie beispielsweise Cholesterinsenkern, Präpa-raten gegen Bluthochdruck oder Magenübersäuerung können sie rasch prüfen, welche zuzahlungsbefreiten Mittel es gibt.  

Komfortable Suche nach zuzahlungsfreiem Medikament

Gibt man unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob das ein-gegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht von der Zu-zahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte mit Detailanga-ben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf ein zuzahlungs-freies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren und damit bares Geld zu sparen.

Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert. Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden. Umgekehrt können Preiserhöhungen der Herstel-ler dazu führen, dass für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Ver-käuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kas-senwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschie-den. Über 14 Millionen Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 188 Betriebskrankenkassen versorgt.



Frau Christine Richter
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