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24.02.2009 - dvb-Presseservice

Trauung ohne Standesamt: Der kirchliche Segen reicht nicht für die Rente

Eine Hochzeit und ein Todesfall: Geben sich heiratswillige Paare ihr Ja-Wort nur in der Kirche, dann verzichten sie auf eine spätere Hinterbliebenenrente. Denn eine Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente kann nur bei einer auf dem Standesamt geschlossenen Ehe gezahlt werden. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen.

Hintergrund: Seit diesem Jahr können Paare in Deutschland kirchlich heiraten, ohne sich vorher standesamtlich trauen zu lassen. Aber wer eine solche – rein christliche – Verbindung eingeht, lebt vor dem Gesetz weiterhin in einer nichtehelichen Gemeinschaft – und kann deshalb auch in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht von den Vorteilen Verheirateter profitieren. Dafür ist weiterhin der standesamtliche Trauschein nötig.

Die neue Regelung bringt für manche Paare aber auch Vorteile: Wer aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann kirchlich erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de