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07.06.2006 - dvb-Presseservice

Trotz Beitragszahlung keine Sozialleistungen: Mitarbeitenden Angehörigen droht Absicherungslücke

  • Nicht erkannte Sozialversicherungsfreiheit in Familien-unternehmen
  • Statusfeststellungsverfahren beugt bösen Überraschungen vor

Im Familienunternehmen mitarbeitende Familienangehörige können unter Umständen trotz jahrelanger Beitragszahlung in die sozialen Sicherungssysteme nachträglich als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. In diesem Fall besitzen die Betroffenen - oft ohne eigene Kenntnis - keinen Anspruch aus der gesetzlichen Sozialversicherung und sind im Fall von Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder zum Renteneintritt von Seiten der gesetzlichen Sozialversicherungsträger nicht abgesichert. Experten raten, mit Hilfe des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens den eigenen, privaten Absicherungsbedarf frühzeitig zu überprüfen.

„Es wird geschätzt, dass nahezu eine Million Beschäftigte regelmäßig Beiträge in die gesetzlichen Sozialsysteme leisten, ohne daraus die entsprechenden Leistungsansprüche geltend machen zu können,“ erklärt Dr. Oliver Eitelberg, Vertriebsdirektor bAV der Canada Life. Die Ursache des Problems liege in der abweichenden Beurteilung nach Arbeits- und Steuerrecht auf der einen und dem Sozialversicherungsrecht auf der anderen Seite. So können Angehörige, die aufgrund ihres Angestelltenverhältnisses im eigenen Familienunternehmen von der Krankenversicherung als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden, bei Insolvenz oder Invalidität im Zuge der nachträglichen Prüfung durch die Arbeitsagentur als Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung betrachtet werden. Die unternehmerische Stellung wird damit begründet, dass die Betroffenen z. B. weisungsungebunden handeln, Bürgschaften übernehmen oder Darlehen beantragen.

Potenziell Betroffene können im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung ihren eigenen Leistungsanspruch überprüfen lassen. Wird die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, kann der Mandant seine Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung rückerstattet bekommen, sofern dieser Anspruch nicht bereits verjährt ist.

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurde zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von mitarbeitenden Familienangehörigen ein obligatorisches Verfahren zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status eingeführt. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin, prüft in jedem Fall zu Beginn des Arbeitsverhältnisses den versicherungsrechtlichen Status eines mitarbeitenden Familienmitglieds. Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01.01.2005 geschlossen wurden, sind von der gesetzlichen Neuregelung jedoch nicht betroffen.

Canada Life bietet im Rahmen der sogenannten Unternehmerversorgung ein speziell auf die Bedürfnisse von nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen zugeschnittenes Versicherungskonzept an. Neben der Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern, die im Auftrag ihrer Mandanten das Statusfeststellungsverfahren für diese durchführen, stellt der Versicherer auch geeignete Absicherungslösungen im Bereich Risikoschutz im Fall der Erwerbsminderung und bei der Altersvorsorge zur Verfügung.

Die Unternehmerversorgung ist eine Kombination der Produkte Schwere Krankheiten Vorsorge und Generation business. „Aufgrund der Tatsache, dass die Betroffenen zu Unternehmern im Sinne der Sozialversicherung erklärt wurden, können Sie bei der herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung im Krankheitsfall auf rein aufsichtsführende Tätigkeiten verwiesen werden,“ so Dr. Oliver Eitelberg. „Die Schwere Krankheiten Vorsorge hingegen leistet völlig unabhängig davon, ob ein Beruf ausgeübt werden kann oder nicht.“ Die Dread-Disease-Police gewährt im Fall des Eintritts einer von 36 versicherten Krankheiten eine einmalige Kapitalzahlung.

Bei der Vorsorge für den Ruhestand rät der Versicherer zur betrieblichen Altersversorgung, speziell zum Durchführungsweg der rückgedeckten Unterstützungskasse. Aufgrund der Tatsache, dass die Beiträge zur Rück-deckungsversicherung steuerfrei und in ihrer Höhe praktisch unbegrenzt sind, könne ein größerer Teil des Nettogehalts für die Vorsorge angespart werden. Die fondsbasierte Rentenversicherung mit Garantie namens Generation business biete durch den hohen Aktienanteil des hinterlegten Unitised-With-Profits-Fonds darüber hinaus hohe Renditechancen, um die Deckungslücke zügig zu schließen.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Canada Life wurde 1847 als Kanadas ältester Lebensversicherer gegründet. Die Canada Life Gruppe ist Teil der Finanzdienstleistungs-Holdinggesellschaft Great-West Lifeco Inc. und bietet als eigenständige Marke in ihren Märkten ein breites Spektrum von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten an. In Europa ist die Gruppe u.a. mit der Canada Life Assurance Europe Ltd., Dublin, vertreten und verfügt seit Juli 2000 über eine Niederlassung in Deutschland. Mit mehr als 257.000 Lebens-versicherungsverträgen im Bestand zählt Canada Life zu den fünf größten Gesellschaften im Maklermarkt für fondsgebundene Produkte. Bei der Absicherung schwerer Krankheiten ist das Unternehmen Marktführer.