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04.05.2011 - dvb-Presseservice

Trotz Kassenschließung: Versicherte sind abgesichert – Rechnungen für medizinische Behandlungen werden bezahlt

Über das Schicksal einer Krankenkasse, d. h. eine Schließung der Kasse entscheidet letztendlich „amtlich“ die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei der CITY BKK ist dies das Bundesversicherungsamt (BVA). Das Amt hat nunmehr entschieden, die Kasse zum 1. Juli 2011 zu schließen.

Zur Abwendung einer Schließung wurden der CITY BKK finanzielle Hilfen durch die Betriebskrankenkassen zugesagt und Sanierungsziele vereinbart. Auf dieser Grundlage wurde von der City BKK bereits erheblich Personal abgebaut und Sachmittel gekürzt und - da die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen - wurde der Zusatzbeitrag ab Januar auf 15 Euro erhöht. Nach aktueller Einschätzung des BVA haben die Sanierungserfolge nicht gereicht, um das Strukturproblem dieser Kasse aufzufangen und eine dauerhafte eigenständige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sichern. Deshalb erfolgt nun die durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Abwicklung der Krankenkasse.

Versicherungsschutz ist abgesichert

Die Mitglieder dieser Krankenkasse und ihre beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen müssen sich keine Sorgen machen, denn ihr Versicherungsschutz besteht lückenlos fort. Das ist per Gesetz so gesichert. Nachdem die Mitglieder von der CITY BKK schriftlich informiert wurden, ist ausreichend Zeit, sich eine andere gesetzliche Krankenkasse zu suchen. Wie bei jedem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gilt auch hier: Ab dem ersten Tag in der neuen Krankenkasse besteht Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog. Laufende Versicherungsfälle werden von der Folgekasse nahtlos fortgesetzt.

Fragen und Antworten zur Kassenschießung gibt es im Internet unter www.bkk.de/Versicherte.

Finanzen für Ärzte, Krankenhäuser sowie aller anderen medizinischen Versorger abgesichert

Im Falle einer Kassenschließung gilt: Nicht nur bis zum letzten Tag wird diese Kasse für die Verpflichtungen einstehen. Auch nach der Schließung werden die Rechnungen für bis zum Schließungstag erbrachte medizinische Leistungen gezahlt. Dafür steht die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen ein. Dies ist rechtlich verbindlich und detailliert im Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt.

Das bedeutet, dass Ärzte, Kliniken und andere Leistungserbringer die Versicherten weiterhin vertragsgemäß versorgen, denn selbst wenn die Abrechnung der erbrachten Leistung erst nach dem Schließungszeitpunkt erfolgen kann, wird eine korrekte Abwicklung gewährleistet. Die CITY BKK wird ihre Vertragspartner (ebenso wie ihre Versicherten) hierüber schriftlich informieren. Detailliierte Informationen für Leistungserbringer gibt es unter www.bkk.de/Leistungserbringer.

BKK System wird Schließungskosten solide abfedern

Wie hoch letztlich die Kosten der ordnungsmäßigen Abwicklung der Kasse werden, kann momentan nur grob geschätzt werden. Beispielsweise steht die Höhe der Abrechnungen aller bis zum 30.6.2011 erbrachten medizinischen Leistungen frühestens Ende 2011 fest. Die Größenordnung der Schließungskosten bewegt sich nach ersten Einschätzungen zwischen 135 und 150 Mio. Euro. Diese müssen alle Betriebskrankenkassen gemeinsam aufbringen. Wenn auch kassenindividuell unterschiedlich verteilt, weist das BKK System aktuell ein Vermögen von über einer Mrd. Euro aus.

Zusatzbeiträge werden grundsätzlich dadurch nicht ausgelöst. Die Solidarität unter den Betriebskrankenkassen garantiert finanzielle Stabilität und Verlässlichkeit.



Frau Christine Richter
Leiterin Büro Berlin
Tel.: +49 30 223 12-121
Fax: +49 30 223 12-129
E-Mail: presse@bkk-bv.de

BKK Bundesverband
Kronprinzenstraße 6
45128 Essen
www.bkk.de

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Rund 13 Millionen Menschen, einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 120 Betriebskrankenkassen versorgt. Damit ist die BKK mit einem Marktanteil von rund 18 Prozent die drittgrößte Kassenart.

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PM 11-05-04 Anlage zur PM - Trotz Schließung, Vers (37,75 kb)  Herunterladen