Trotz Reform - Bewertung der stillen Reserven bleibt intransparent

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof den Versicherungsnehmern eine Niederlage beschert. Hiernach muss die Versicherung die Berechnung der Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Bewertungsreserven nicht im einzelnen offen legen.

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